Recklinghausen-Suderwich. Ihn gibt’s bei der Haussanierung in Verbindung mit Energiesparen – mit Blick auf die steigenden Energiepreise ein geradezu drängendes Thema, meint SBW-Experte Wolfgang Wegener.
Was wird gefördert?
Es gibt Förderprogramme bei Bund, Land und kommunalen Trägern für Sanierung zum Effizienzhaus, Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke, Fenster und Außentüren, energieeffizienter Neubau, Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Lüftungsanlagen, Austausch von Heizungen (Gashybridheizung, Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, KWK-Anlagen) und Heizungsoptimierung, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit, Ladestationen für E-Fahrzeuge, Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten sowie Energieberatung.
Steuerliche Begünstigung
Auf drei Jahre verteilt kann man 20% der Aufwendungen (für das selbst genutzte Eigenheim), max. 40.000 € in Summe, steuermindernd gelten machen. Ein Antrag vor Beginn der Maßnahmen ist hier nicht erforderlich.
Bedingungen: Das Objekt ist mindestens 10 Jahre alt. Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen ausgeführt. (Die muss dann auch die beiden nächsten Bedingungen gewährleisten!) Die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) werden erfüllt. Die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden übererfüllt. Die Handwerker müssen eine amtlich vorgeschriebene Bescheinigung erstellen.
Erläuterungen dazu unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Publikation/Schritte-zur-Foerderung/foerderprogramme-fuer-hauseigentuemerinnen.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Förderprogramme
Wichtig ist es, das passende Förderprogramm zu finden. Hier einige Internet-Fundstellen:
https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi (besonders für NRW)
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Auch auf kommunaler Ebene werden teilweise Förderungen angeboten, sowohl durch die Stadtverwaltung als auch durch die örtlichen Grundversorger.
Förderantrag
Vor der Planung Beratung suchen, z.B. bei der örtlichen Verbraucherberatungsstelle. Wichtig: Antrag auf Fördergeld muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und bearbeitet sein. Bei Dämm-Maßnahmen am Gebäude, bei Austausch von Fenstern muss zwingend ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) einbezogen werden.
Adressen findet man unter https://www.energie-effizienz-experten.de/. Bitte auf dessen Qualifikation achten. Dort bieten sich auch die örtlich tätigen Schornsteinfeger oder Heizungsbauer an, die nicht zwingend über eine wirklich umfassende Expertise verfügen müssen.
Geld aus den Förderprogrammen gibt es, solange noch welches im Topf ist. Aktuell sind schon viele Programme zum großen Teil ausgeschöpft. Sie werden aber jährlich neu aufgelegt. Angesichts des politisch wichtigen Themas „Energie-Effizienz“ wird es auch künftig Mittel geben. Eine zeitige Planung ist daher angeraten, damit man zum Beginn eines neuen Jahres den Antrag stellen kann.
Die Bedingungen zur Förderung sind derzeit im Wechsel begriffen. Das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird in seinen Änderungen schrittweise umgesetzt. Aktuell gilt die Programmstufe "Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH)". Damit ist eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich.
Ab Januar 2023 gilt ein umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" mit der Zielsetzung Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Derzeit sind die Bedingungen dafür noch nicht bekannt.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann man Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen, z.B. für Heizungsanlagen, Dämm-Maßnahmen und Fensteraustausch.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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