Recklinghausen-Suderwich. Die Knochendichtemessung, auch Osteodensitometrie genannt, ist ein diagnostisches Verfahren neben anderen, um zum Beispiel die Erkrankung von Osteoporose (Knochenschwund) nachzuweisen oder als Vorbeugung bei Risikopatienten.
Was ist Osteoporose?
Osteoporose (Knochenschwund) ist eine Skeletterkrankung, bei der die Knochen ihre Festigkeit verlieren und deswegen leichter brechen. Frauen erkranken mehr als drei Mal so häufig an Osteoporose wie Männer, insbesondere mit zunehmendem Alter. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen sind nach Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 24 Prozent der Frauen von Osteoporose betroffen. Wichtigster Grund hierfür ist ein verringerter Hormonspiegel an Östrogen nach den Wechseljahren. Osteoporose kann auch als Begleiterscheinung anderer Krankheiten oder als Folge von Medikamentenbehandlungen, insbesondere Cortison, auftreten.
Was ist die Knochendichtemessung?
Die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) kann, neben anderen ärztlichen Untersuchungen, die Diagnose Osteoporose untermauern. Hierbei wird die Knochenfestigkeit anhand des Mineralsalzgehaltes und der Knochenqualität bestimmt. Das derzeit empfohlene und von Medizinern und Krankenkassen anerkannte Verfahren zur Messung der Knochendichte ist die DXA-Messung. Sie ist eine strahlungsarme Röntgenmethode, bei der in der Regel Hüfte und Lendenwirbelsäule des Patienten geröntgt werden.
Was zahlt die Krankenkasse?
Bei einer ärztlich diagnostizierten Osteoporose haben Patient:innen alle fünf Jahre Anrecht auf eine von der Krankenkasse bezahlte Knochendichtemessung. Aufgrund des Krankheitsverlaufs oder anderer klinischer Gründe kann die Messung auch früher wiederholt werden.
Seit einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss, dem höchsten Gremium im deutschen Gesundheitswesen, hat seit Januar 2014 ein weiterer Personenkreis ein Anrecht auf eine kassenfinanzierte Knochendichtemessung. Die Messung ist nicht erst dann Kassenleistung, wenn ein Knochenbruch vorliegt, sondern bereits dann, wenn der Arzt die Absicht hat, aufgrund konkreter Befunde einen Knochenschwund mit Medikamenten zu behandeln.
Dies sind Beispiele für Befunde, bei denen eine medikamentöse Therapie der Osteoporose indiziert sein kann und die Knochendichtemessung damit zur Kassenleistung wird:
- hochdosierte Behandlung mit Cortison. Die Einnahme von Cortison über eine längere Zeit gilt als ein Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Osteoporose.
- Vorliegen bestimmter Risiko-Erkrankungen (u.a. Diabetes Typ 1, Rheuma, Rauchen/COPD, Herzinsuffizienz, Epilepsie, Zöliakie) in Verbindung mit alters- und geschlechtsbedingt erhöhtem Frakturrisiko (z.B. bei Frauen nach der Menopause).
- Bei Frauen ab dem 70. Lebensjahr und Männern ab dem 80. Lebensjahr wird die Knochendichtemessung von den medizinischen Fachgesellschaften generell empfohlen.
Als reine Früherkennung, also ohne Krankheitsanzeichen bzw. alters- oder geschlechterbedingter Indikation, ist die Knochendichtemessung immer eine Privatleistung (IGeL) und muss von den Patient:innen selbst bezahlt werden.
Marktcheck: Knochendichtemessung oft IGeL- statt als Kassen-Leistung
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW an 69 Vertragsarztpraxen zeigt: Die Zahl der Facharztpraxen, die eine Knochendichtemessung mit der sogenannten DXA-Methode, einem speziellen Röntgenverfahren, überhaupt anbieten, ist vor allem in ländlichen Regionen sehr gering. Falls die Untersuchung angeboten wird, können Versicherte die Knochendichtemessung jedoch oft nicht als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Betroffene müssen diese dann zu Unrecht aus eigener Tasche, als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), zahlen.
Tipps für Patient:innen
- Wenn eine Knochendichtemessung ansteht, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes die Adressen von qualifizierten Ärzt:nnen in Ihrer Umgebung geben.
- Erkundigen Sie sich alternativ gezielt bei orthopädischen oder radiologischen Arztpraxen in Ihrer Umgebung, ob diese die Untersuchung durchführen und falls ja, ob sie eine Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung der Messung als Kassenleistung besitzen.
- Fragen Sie zudem beim Arzt oder bei der Ärztin konkret nach, ob er oder sie die Messung als Basis für eine Therapieentscheidung (zur Verordnung von Medikamenten gegen Osteoporose) benötigt. Dann muss die Praxis die Knochendichtemessung als Kassenleistung erbringen und abrechnen.
- Der GKV-Spitzenverband hat auf die Problematik mit einem Rundschreiben vom 6. Mai 2014 reagiert. Betroffene Patient:innen können diese Stellungnahme hier (https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-08/Rundschreiben_GKV_geschwaerzt.pdf) herunterladen und zu ihrem nächsten Arztbesuch mitnehmen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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