Recklinghausen-Suderwich. Es lockt der preiswerte Tagesausflug. Natürlich wissen wir, dass es den Veranstaltern ums Geschäft geht – meist mit überteuerten Waren. Wer die weniger angenehmen Begleiterscheinungen, spricht den Werbeteil, in Kauf nehmen möchte, um für wenig Geld in Gesellschaft einen Tag raus zu kommen, der muss das Risiko nicht scheuen. SBW-Geldexperte Wolfgang Wegener fasst eine Veröffentlichung der Verbraucherberatung zusammen.
Das falsche Versprechen
Man lockt mit Geschenken, niedrigem Teilnahmepreis, leckerem Mittagessen und Schnäppchen. Die Bustour endet oft in entlegenen Lokalen, fern von touristischen Attraktionen. Es soll ja schließlich niemand von der Verkaufs-Show abgelenkt werden. In der bieten geschulte Verkäufer Decken, Kochtöpfe, Wellnessartikel und anderes zum ‚günstigen Kauf‘. Das sind meist Produkte minderer Qualität, im Nachhinein oft nutzlos. Wenn du dennoch auf die Reise gehst: „Finger weg vom Kauf. Ohren auf Durchzug schalten.“
Leider kommt es immer wieder vor, dass das angekündigte Fahrziel kurzfristig geändert wird. Die Anreise ist dann doppelt so lange wie erwartet. Das Ziel muss unmittelbar nach der Verkaufsveranstaltung wieder verlassen werden. Und dann kostet der Eintritt in die angekündigte Gartenausstellung plötzlich zusätzlich. Der Essenskorb ist leider eben ausgegangen und das leckere Mittagessen kommt aus der Konservendose. Kompletter Reinfall!
Informationspflichten – vor der Reise!
In Zukunft sind die Anbieter zu diesen Informationen in der Werbung verpflichtet:
Welche Waren werden konkret angeboten?
Wo findet die Veranstaltung statt?
Name und Anschrift des Veranstalters
Kontaktmöglichkeit des Veranstalters (Telefon und Email)
Widerrufsrechte der Teilnehmer
Es ist verboten, unentgeltliche Zuwendungen in der Werbung anzukündigen.
Verkaufsverbote auf Kaffeefahrten
Ab sofort dürfen Finanzprodukte (Versicherungen, Bausparverträge etc.), Medizinprodukte (z.B. Sehhilfen, Stützstrümpfe u.a.) und Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr verkauft oder vermittelt werden.
Gewinnversprechen
Die Werbung lässt manchmal glauben, man habe einen Preis gewonnen. Tatsächlich ein Lockangebot oder einfach nur „Ramsch“. Aber: Gewinnversprechen müssen vom Veranstalter eingelöst werden, notfalls unter Druck. Wenn man den Aufwand nicht scheut und hartnäckig bleibt….Wegener dazu: „Da gibt es nichts Wertiges zu gewinnen! Vergiss es.“
Notanker „Widerrufsrecht“
Auf jeden Fall kannst du binnen 14 Tagen nach Lieferung vom Kauf zurücktreten. Den Widerruf musst du zu Beweiszwecken schriftlich erklären. Es reicht der einfache Satz „Den Vertrag vom xx.xx.xxxx / Rechnung Nr. xxx / Bezeichnung der gekauften Sache widerrufe ich.“ Die Erklärung muss in der 14-Tage-Frist beim Empfänger vorliegen. Zum Beweis eignen sich eine eMail, ein Fax mit Sendebericht oder ein Brief, den du rechtzeitig (mindestens zwei Werktage Laufzeit berücksichtigen!) unter Zeugen in den Postkasten geworfen hast. Es kann (muss aber nicht) das Einschreiben sein. Dann hast du eine Einlieferungsbestätigung der Post. Aber auch dann besser in Begleitung eines Zeugen. Die Annahmequittung der Post ist schließlich allgemein gehalten und sagt nichts über den Briefempfänger und Briefinhalt.
Beim Kauf darauf achten, dass auf der Rechnung das richtige Datum steht. Wird die Sache erst später geliefert, unbedingt das Lieferdatum auf der Rechnung notieren. Notfalls kann das Lieferdatum über den Paketzusteller später nachgewiesen werden. Hat der Verkäufer übrigens nicht auf dein Widerrufsrecht aufgeklärt, läuft die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage!
Und zum Abschluss die Vorsichtsregeln zusammengefasst:
Je günstiger die Reisekosten, desto dürftiger positive Reiseerfahrungen.
Niemand kann dich zwingen, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Trotzdem hast du Anspruch auf alle zugesagten Leistungen.
Nicht vergessen: die angebotenen Waren sind meist überteuert oder minderwertig.
Lass dir keine „Wundermittel“ andrehen.
Glaube nicht dem „Sonderangebot“ oder dem „Spezialrabatt“.
Lass dich keinesfalls zum Kauf drängen. Fühlst du dich unter Druck gesetzt, rufe die Polizei unter 110 an!
Unterschreibe nichts, was du nicht willst oder nicht verstanden hast.
Achte auf das korrekte Vertragsdatum und lass dir eine Durchschrift geben.
Auf keinen Fall etwas anzahlen. Beim Widerruf läufst du deinem Geld hinterher.
Bereust den Kauf, mach von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Hilfe bietet dir das SBW unter 02361 5823786 oder 02166 6105063 oder unter info@nak-sbw.de.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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