Recklinghausen-Suderwich. Bittere Überraschung für eine Frau aus Bayern, als diese ihren Rentenbescheid erhielt. In ihrem Rentenbescheid fehlte die Berechnung des Arbeitslosengeldes, das sie vor mehr als 20 Jahren erhalten hatte.
Was war passiert?
Die Rentenversicherung hat genau diese Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges aus dem Rentenkonto gelöscht bzw. nicht berücksichtigt. Jetzt stellt sich die Frage, warum die Rentenversicherung so handelte? Zum Hintergrund sei erklärt, dass in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit alle Vorgänge (somit auch die Meldungen zur Rente) von vor 2000 gelöscht hat. Daher hat die Rentenversicherung bei der Prüfung des Rentenantrages diese Zeiten nicht berücksichtigt.
Zeiten werden dennoch berücksichtigt!
Jetzt stellt ihr euch sicher die Frage, wie kann ich mein Recht auf Anrechnung dieser Zeiten durchsetzen? Dies ist im Grunde genommen sogar ganz einfach. Wie die Frau aus Bayern, müsstet ihr der Rentenversicherung den Bezug des Arbeitslosengeldes nachweisen. Dies geht vor allem mit der Vorlage eurer Bescheide zum Arbeitslosengeld. Dann muss die Rentenversicherung euch die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld anrechnen. Aber auch andere Zeiten (Kindererziehung, Schulzeiten, Ausbildungszeiten, etc.) können sich auf die Rente auswirken, dann benötigt ihr entsprechende Nachweise.
Jedes Dokument kann wichtig sein!
Wie schon, bezogen auf das Arbeitslosengeld, beschrieben, kann jedes Dokument wichtig sein. Neben dem Nachweis des Arbeitslosengeldbezuges können auch Nachweise wie die Immatrikulationsbescheinigung von Universitäten oder Hochschulen sowie auch Geburtsurkunden (auch die der Kinder) für die richtige Berechnung der Rentenleistung wichtig sein. Welche Zeiten berücksichtigungsfähig sein können, findet ihr auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Kontenklärung durchführen!
Um sicherzugehen, dass alle relevanten Zeiten und Einkommen bei der Bemessung des Rentenanspruches berücksichtig werden ist eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung zu empfehlen. Dabei wird geklärt, welche Zeiten aktuell durch die Rentenversicherung berücksichtigt werden. So könnt ihr entsprechende Lücken ausmachen und eine Klärung durchführen. Es ist zu empfehlen diese Kontenklärung bereits während des Erwerbslebens durchzuführen, insbesondere wenn ihr euch nicht sicher seid, dass alle Zeiten erfasst sind.
,Ihr könnt zum Beispiel Unterlagen der Arbeitsagentur, etc. nachträglich anfordern – allerdings werden diese zum Teil aus Datenschutzgründen nach einigen Jahren gelöscht.
Wenn ihr eine Kontoklärung durchführen möchtet, könnt ihr dieses ganz einfach über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wenn ihr bis zum 43. Geburtstag noch nie eine Kontenklärung durchgeführt habt, dann leitet der Rentenversicherungsträger diese automatisch ein. Alternativ könnt ihr euch auch an einen Versichertenältesten in eurer Nähe wenden. Einen Versichertenältesten findet ihr ebenfalls über die Website der Rentenversicherung.
Fazit
Es ist für die spätere Altersvorsorge existenziell wichtig, dass entsprechende Dokumente über Arbeitslosenzeiten, Erwerbszeiten, Kindererziehungszeiten, etc. die sich auf die Höhe der zukünftigen Rente auswirken aufbewahrt werden. Eine Kontenklärung ist auch schon im Erwerbsleben wichtig. So entgeht ihr einer späteren Überraschung wie die eingangs angesprochene Frau aus Bayern.
Links zur Rentenversicherung und den Antrag auf Kontenklärung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/DE/Beratung-und-Kontakt/Versichertenaelteste/versichertenaelteste_node.html
Fragen und Antworten zur Kontenklärung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kontenklaerung.html.
Versichertenältesten finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/DE/Beratung-und-Kontakt/Versichertenaelteste/versichertenaelteste_node.html.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.