Recklinghausen-Suderwich. Die vierstufige Kennzeichnung von abgepackten Fleischprodukten ist jetzt mittlerweile seit 2019 etabliert und jedem gewiss schon einmal begegnet. Aber wusstest du, dass Anfang dieses Jahres auch Milch und Milchprodukte so gekennzeichnet werden sollten? Nein?
Auch die Autorin konnte in den Supermarktregalen bisher nichts dergleichen entdecken. Die großen Handelsketten hatten “vollständige Transparenz” angekündigt, so dass sich Verbraucher/innen auch bei Milchprodukten auf den ersten Blick für mehr Tierwohl entscheiden können. Leider ist aus diesen Versprechen bislang wenig erfolgt. Einzig einige wenige Bio-Trinkmilch-Produkte haben die Kennzeichnung 4 übernommen. Allerdings herrscht hier der geringste Handlungsbedarf, denn “Bio” ist bereits durch das EU-Bio-Siegel klar erkennbar.
Der Begriff “Weidemilch”, dagegen, der uns glücklich grasende Kühe auf einer Weide vorgaukelt, ist, entgegen des Bio-Lables nicht vom Gesetzgeber geregelt. Allerdings halten sich die Anbieter in der Regel an ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2017 und gewähren den Kühen mindestens 120 Tage Weidegang im Jahr.
Die uns bereits bekannte Kennzeichnung von Haltungsformen besteht aus vier Stufen, welche genau andersherum als das Schulnotensystem, funktionieren. Somit steht 1 für die schlechteste und 4 für die besten Tierhaltungsbedingungen.
Haltungsform 1: Stallhaltung (branchenüblicher Mindeststandard). Ganzjährige Anbindehaltung ist möglich!
Haltungsform 2: StallhaltungPlus. Entweder leben die Kühe in einem Laufstall oder in einer Kombinationshaltung (zeitweise Haltung im Stall, Laufhof und/oder Weide)
Haltungsform 3: Außenklima. Die Kühe haben Kontakt mit Außenklima, d.h. eine offene Stallseite, oder ein ganzjährig nutzbarer Laufhof. Ist dies nicht gegeben, muss an 120 Tagen pro Jahr Weidegang gewährt werden. Anbindehaltung und gentechnisch verändertes Futter ist verboten.
Stufe 4: Premium. Alle Kühe haben Auslauf im Freien. Ganzjährig nutzbarer Laufhof und zusätzlicher Weidegang an mindestens 120 Tagen im Jahr sind vorgeschrieben. Gentechnisch verändertes Futter ist verboten und es sollte überwiegend vom eigenen Hof oder aus der Region stammen.
Erst Stufe 3 und 4 bringen richtige Verbesserungen der Tierhaltung. Allerdings bietet die “Haltungsform”-Kennzeichnung keine zuverlässige Aussage darüber, ob es den Tieren wirklich gut geht, denn hierzu müssten noch Faktoren wie Lahmen, Verletzungen und organische Befunde erhoben werden. Für uns Verbraucher wäre es aber schon hilfreich und ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die versprochene Kennzeichnung von Milch- und Milchprodukten in den vier Haltungskategorien auf den Verpackungen endlich ersichtlich würden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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