Recklinghausen-Suderwich. Hast du noch eine „alte“ Kapital-Lebensversicherung? Vorsicht, wenn Versicherungsvermittler/innen dazu raten, diese zu kündigen und neu abzuschließen! Das gilt vor allem bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.
Versicherer müssen eine bestimmte Verzinsung des angesparten Kapitals zusichern. Da legen die Gesellschaften in der seit langem andauernden Niedrigzinsphase deutlich zu. Verständlich, wenn sie alte, mit hohem Zinssatz ausgestattete Verträge schließen wollen. Vermittler:innen versprechen vielleicht, dass nach Kündigung der alten Verträge und Neuabschluss bessere Rendite-Chancen zu erwarten sind. Hier gilt es sorgfältig abzuwägen.
Ein Neuabschluss einer Kapital-Lebensversicherung ist in der jetzigen Zinssituation unter Renditegesichtspunkten nicht empfehlenswert. Aktuell dürfen die Versicherer max. 0,25 % Zinsen für den Sparanteil der eingezahlten Prämien zusichern. Verträge, die zwischen 1994 und 2000 abgeschlossen wurden, konnten mit bis zu 4,00 % ausgestattet sein!
Bei Verträgen, die vor 2005 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren abgeschlossen wurden, kann das Kapital bei Fälligkeit steuerfrei ausgezahlt werden! Lediglich die im Vertrag aufgelaufenen Zinsen sind zu versteuern. Das ist ein wesentlicher Vorteil.
►Unser SBW-Finanzexperte Wegener rät: Vor Kündigung der Kapitallebensversicherung prüfen, welcher Zinssatz vereinbart war und ob der Vertrag unter die Steuerbefreiung fällt. Die Kündigung einer Riester-Versicherung kann teuer werden. Da können die bis dahin gewährten Steuervorteile und staatlichen Zulagen verloren gehen. „Wenn du mit den Leistungen der Versicherung unzufrieden bist, wechselst du besser zu einem Konkurrenten – oder du nutzt das Angesparte zur Entschuldung deiner Immobilie.“ meint Wegener dazu.
Alternativen zur Kündigung
Wenn dir deine Lebens- oder Rentenversicherung zu teuer geworden oder nicht rentabel genug ist, muss du nicht unbedingt kündigen. Du könntest z.B. die Versicherung beitragsfrei stellen lassen. Möglich ist ein Verkauf der Police am Zweitmarkt – besonders lukrativ bei hohem Altzinssatz. Das kann günstiger sein als der Rückkauf des Vertrags durch den Versicherer.
Zu prüfen wäre auch, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Oft sind die Belehrungen der Versicherer zum Widerrufsrecht fehlerhaft gewesen. Ist der Widerruf erfolgreich, wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Das gilt auch für bereits abgelaufene oder ausgezahlte Verträge. Versicherte erhalten dann häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police. Beratungsstellen der Verbraucherzentrale helfen bei der Vertragsprüfung.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.