Recklinghausen-Suderwich. Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Das ist völlig altersunabhängig. Mit einer Patientenverfügung kannst du für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legst du darin fest, ob und wie du in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.
Das Neuapostolische Sozial- und Bildungswerk hält die Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“ für dich bereit. Sie wurde herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland im Verbund mit der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der evangelischen Kirchen in Deutschland.
Die Broschüre enthält sowohl Vordrucke zur Patientenverfügung als auch eine umfassende Vorsorgevollmacht und Erklärungen für den (gesetzlich normierten) Betreuungsfall. Unter Berücksichtigung christlicher Wertevorstellung werden in dem Heft viele Fragen zu den zu verfassenden Erklärungen behandelt. Die Broschüre wird dir auf Anforderung gegen eine Kostenbeteiligung von 3,00 € zugesandt. Dazu bitte eMail an info@nak-sbw.de oder Anruf unter 0 23 61 - 5 82 37 86.
Eine gute Alternative ist die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Sie basiert auf Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Unser SBW-Finanzexperte Wolfgang Wegener hat einen Selbstversuch unternommen. Hier seine Erfahrungen:
„Unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/patientenverfuegung-online findest du den Zugang zur Online-Patientenverfügung. Schritt für Schritt wirst du durch das Online-Tool „Selbstbestimmt“ geleitet und erstellst eine individuell passende Patientenverfügung.
Von Vorteil ist, dass du mehrere Vertrauenspersonen mit ihren Erreichbarkeitsdaten angeben kannst. Diese Personen werden so befugt, Auskunft von deinen behandelnden Ärzten zu erhalten und mit ihnen Maßnahmen zu deiner Behandlung zu vereinbaren.
Beim Ausfüllen einer Patientenverfügung musst du dir Zeit nehmen. Die Wahlmöglichkeiten zu deiner im Notfall ärztlichen Behandlung musst du sorgfältig lesen und abwägen. Ich rate, bei Unsicherheit eine fachlich versierte Person zu Rate zu ziehen. Das kann eine Arzt oder eine ausgebildete Pflegekraft sein.
Das Ergebnis deiner Online-Bearbeitung wird dir sowohl als Word-Vordruck (zur individuellen Bearbeitung) als auch in PDF-Form zur Verfügung gestellt. Du solltest beide Versionen herunterladen und abspeichern. Mit einem Ausdruck könnte man eine Fachkraft konsultieren und ggf. Änderungen oder Ergänzungen vornehmen – aber nur in der Word-Version. Wenn Änderungen eingefügt werden, dann müssen sie unbedingt mit Bezug auf die weiteren Regelungen stimmig sein und dürfen keine Widersprüche aufkommen lassen. Ich war mit dem Ergebnis auch schon in der PDF-Version sehr einverstanden.
Die online erstellte Verfügung wird in Form eines Fließtextes erstellt, der nur die Textbausteine enthält, die du ausgewählt hast. Anders bei den üblichen Vordrucken, in denen die von dir gewählten Textbausteine durch Ankreuzen gekennzeichnet sind. In der Praxis, also bei der Bewertung durch einen behandelnden Arzt, macht das keinen Unterschied.
Nachteile:
Zur Erstellung einer Online-Patientenverfügung benötigst du Zugang zu PC und Drucker, ggf. über Verwandte, Bekannte. Die hier besprochene Version bietet keine Möglichkeit, gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. (Das hätte man gut in Einem programmieren können, meine ich.) Du musst also für die weiteren Erklärungen – evtl. auch zu einer Bestattungsvorsorge – zusätzliche Unterlagen schaffen.
Nicht vergessen: Alle genannten Erklärungen kann man auch vor einem Notar abgeben und in einer Urkunde fassen lassen. Sollen auch Grundstücksangelegenheiten berücksichtiget werden, ist für eine Vorsorgevollmacht die notarielle Form sogar vorgeschrieben.
Zusammenfassung
Mach deine Patientenverfügung sobald du volljährig bist. Du erleichterst deinen Angehörigen die im Notfall zu treffenden Entscheidungen und bist nicht von denen der behandelnden Ärzte abhängig. Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentrale ist eine sehr gute Vorsorgemöglichkeit.
Damit du bei den rechtlichen und tatsächlichen Fragen besser klar kommst, nimm eine Beratungsbroschüre hinzu. Die bekommst du beim Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder bei uns in Form der „Christlichen Patientenvorsorge“. Außerdem findest du Erläuterung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/patientenverfuegung-so-aeussern-sie-eindeutige-und-wirksame-wuensche-13102
Zusätzlich nicht vergessen:
Sobald du Verantwortung für Partener:in oder Familie hast, solltest du eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung erstellen und auch dein Testament machen. Eine Bestattungsvorsorgeerklärung hilft den Hinterbliebenen, deine Wünsche für den letzten Gang rechtssicher umzusetzen.“
Aufgrund vielfältiger negativer Erfahrungen in der Beratungspraxis rät Wegener dazu, alle angesprochenen Festlegungen nicht auf die lange Bank zu schieben!
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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