Recklinghausen-Suderwich. Jeden Tag berichtet die Tageszeitung über Einbrüche in deiner Stadt. Was tust du, wenn du betroffen bist? Was hättest du besser tun sollen? Ein Betroffener berichtet aus seinen Erfahrungen.
Das Wichtigste in Kürze
Einbruchschäden ersetzt die Hausratversicherung. Die sollte man in ausreichendem Umfang abgeschlossen haben. Der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich eine „Stehlgutliste“ einreichen. Vorab solltest du wertvolle Gegenstände notiert und fotografiert haben. Unterschätze die mentalen Folgen einer Einbruchserfahrung nicht!
Was gilt als Einbruchdiebstahl?
Einbrecher müssen mit einem Werkzeug (z.B. Brechstange, Dietrich) gewaltsam eingedrungen sein. Auch der zuvor geraubte Wohnungsschlüssel gilt. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte oder der Täter durch offene Türen oder Fenster hinein kam. Hat deine Wohnung einen elektronischen Zugang (Smart Home), vereinbare mit deinem Hausratversicherer, dass er auch Schäden aus Manipulation des elektronischen Schlosses deckt. Dann fehlen nämlich „Einbruchspuren“ und der Versicherer könnte sich verweigern.
Was ist gedeckt?
… der komplette Hausrat: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, beim Einbruch verursachte Schäden an Türen, Fenstern, Mobiliar. Auch die Sachen aus dem Keller oder einer naheliegenden Garage sind versichert, also z.B. Gartengeräte oder Werkzeug.
Prüfe doch mal, ob in deinem Vertrag auch frei stehende Gartenmöbel, der nächtlich seine Kreise ziehende Rasenroboter, im Garten oder Hof abgestellte Fahrräder berücksichtigt sind. Bei hochwertigen Rädern (E-Bikes z.B.) solltest du den Vertrag evtl. erweitern.
Zerschlagene Fensterscheiben sind oft nur bis zu einer gewissen Glasfläche versichert. Kann über eine Zusatzversicherung gedeckt werden.
Was bezahlt die Hausratversicherung?
… die Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Gegenstand zu aktuellem Preis (Neu-/Wiederbeschaffungspreis). Das ist nicht der ursprüngliche Kaufpreis, wenn der höher war als aktuell erforderlich. Für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände kannst du eine Zahlung wegen Wertminderung fordern. Vermeide eine Unterversicherung; das führt zu Leistungskürzungen.
Deine Pflichten
… sind im Versicherungsvertrag und im Versicherungsvertragsgesetz vermerkt. Hältst du die nicht sorgfältig ein, kann der Versicherer seine Zahlung kürzen oder verwei gern.Darum: Einbruch sofort bei Polizei und Versicherer melden!
Dazu hast du nach dem Gesetz schon eine Schadenminderungspflicht, musst also umgehend Bankkarten sperren lassen (rund um die Uhr Tel. 116116 – Bankleitzahl, Kontonummer, Kartenummer bereithalten. Auch das ist Vorsorge.) Und dann gleich für Polizei und Versicherer die Stehlgutliste erstellen.
Stehlgutliste
Das ist die Aufstellung aller entwendeten und beschädigten Sachen unter Angabe des (geschätzten) Wiederbeschaffungspreises und einer detaillierten Beschreibung. Der Versicherer muss dazu nicht auffordern. Das ist deine Pflicht. Bei der Polizei gibt es ein Muster zum Erstellen einer Stehlgutliste.
Dokumentation von Wertgegenständen
Mach Fotos von wertvollen Gegenständen und deren Rechnungen. Wenn möglich in einer Cloud ablegen. (Der Autor hatte die zum Teil in seinem 80 kg schweren Safe. Den haben die „Besucher“ mittags um 13 Uhr bei Innenstadtlage zur Haustüre hinausgetragen, auf einem Schrottplatz geöffnet und das für sie Uninteressante verbrannt – die Rechnungen natürlich auch.)
Wertgegenstände kannst du markieren – etwa mit Gravuren oder UV-Stiften. Hilft allerdings nur, wenn sie später wieder auftauchen.
Bei längeren Reisen, macht es Sinn wertvolle Gegenstände (Schmuck etc.) im Banksafe zu lagern. Die normalen Tresore für den Privathaushalt sind für Profis kein Hindernis.
Hartnäckig bleiben
Viele Versicherer zahlen schnell und auch auf Basis von deinen Wertschätzungen. Wenn man versucht dich mit Teilbeträgen abzuspeisen – nicht gleich aufgeben! Bleibst du – natürlich begründet – hartnäckig, kann das zu einem deutlich besseren Ergebnis führen. Notfalls Beratung bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Versicherungsrecht suchen. Ein erstes Beratungsgespräch kostet 190 € + max. 20 € für Auslagen + MWSt.
Mentale Folgen nicht leicht nehmen
Einbruchserfahrung – das macht etwas mit dir und deinen Lieben, mehr oder weniger. Nicht selten sind Ängste, Schlaf- oder Essstörungen, Magen-und Darmprobleme, Rücken- und Kopfschmerzen eine Folge. Und das oft für viele Monate. Psychologische Hilfe ist dann dringend und zeitig angezeigt. Die Polizei kann dazu Gespräche mit Fachleuten vermitteln (Polizeiliche Kriminalprävention, Tel.: 0711/5401 2062, Mail: info@polizei-beratung.de). Hilfe findet man auch beim Weißen Ring (Tel.: 06131/8303 0, Mail: info@weisser-ring.de) oder bei Deutsche Opferhilfe e.V. (Tel.: 0176/60357576, Mail: info@opferhilfen.de).
Erste mögliche Maßnahmen: vorübergehend Abstand von der Wohnung nehmen (Übernachtung bei Freunden, Verwandten, im Hotel) und/oder das Gespräch mit Vertrauten suchen und/oder die Wohnung umgestalten. Beruhigen kann es, wenn du Kameras installierst, die bei Bewegung Aufzeichnungen machen und auf dein Smartphone melden. Drei Kameras mit ergänzender Soft- und Hardware sind für 300 bis 350 € erhältlich.
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