Recklinghausen-Suderwich. Unerwünschte Werbung musst du nicht einfach hinnehmen. Rund 10 Prozent des deutschen Papierkonsums wird durch unadressierte Werbung verursacht und belastet die Abfallwirtschaft und die Ressource Holz als Rohstoff gleichermaßen.
Grundsätzlich muss nach den folgenden Werbeformen unterschieden werden:
Du kannst dich gegen Werbung wehren. Ein Aufkleber „Keine Werbung“ ist der erste und einfachste Schritt, reicht jedoch nicht immer. Er betrifft nur nicht adressierte Werbung. Im Bundesdurchschnitt sind nicht einmal 30 Prozent der Briefkästen mit einem solchen Aufkleber versehen. Hier ist deutliches Optimierungspotenzial. Willst Du auch auf adressierte Werbung und kostenlose Zeitungen verzichten, reicht der Aufkleber nicht aus.
Bereits im Vorfeld kannst du Einfluss darauf nehmen: Wenn du Firmen nur so wenig persönliche Informationen wie möglich mitteilst, ist dies eine effiziente Art ungewollter Briefwerbung vorzubeugen.
Deine Adresse kann jedoch auch über Einwohnermeldeamt, Kraftfahrtbundesamt, Adresshändler, Telefonbücher, Gewinnspiele oder den Austausch innerhalb Unternehmensgruppen bezogen worden sein. Wenn du wissen möchtest, woher die werbende Firma deine Adresse hat, kannst du Auskunft über die dich betreffenden personenbezogenen Daten verlangen und sogar deren Löschung verlangen (Datenschutzgrundverordnung DZGVO).
Erhältst du bereits unerwünschte Werbung, kannst du von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Hast du einen Aufkleber „Keine Werbung“ an deinem Briefkasten und erhältst dennoch unerwünschte unadressierte Werbung, kannst du die betreffenden Firmen auffordern, weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.
Dies kann per Fax (mit qualifiziertem Sendebericht), per Einwurfeinschreiben oder per E-Mail (mit dokumentiertem Eingang) erfolgen. Dazu kann der Text: Ich habe von Ihnen Werbung erhalten, trotz Aufkleber „keine Werbung einwerfen“ an meinem Briefkasten. Ich fordere Sie auf, dies künftig zu unterlassen.
Vergiss nicht, deinen Namen und deine Adresse zu vermerken. Wenn du trotzdem von dieser Firma Werbung erhältst, kannst du auf dem Klageweg (§§ 1004, 823 BGB Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und wegen Vorliegen einer unerlaubten Handlung) dein Recht einfordern. Dabei musst du das damit verbundene Kostenrisiko zu beachten. Sollte die Firma ihren Sitz im Ausland haben, ist sie für die deutsche Rechtsprechung nur schwer greifbar und der Erfolg fraglich.
Eine weitere Möglichkeit dem Aufkleber „Keine Werbung“ Beachtung zu verschaffen bietet die App des Vereines „Letzte Werbung“. Nach derzeit geltendem Recht musst du einer Werbezustellung aktiv widersprechen, wenn du dauerhafte Ruhe haben möchtest.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.