Recklinghausen-Suderwich. In den vergangenen beiden Wochen haben wir über mögliche Wahlleistungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes informiert. Diese Woche runden wir diese Themenserie mit Informationen zu Wahltarifen bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Seit der Gesundheitsreform 2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen Wahltarife anbieten. Darin sind Leistungen enthalten, die über die reine Pflichtversicherung hinausgehen. Wir erklären euch, wo die Besonderheiten liegen zwischen Wahltarifen für besondere Versorgungsformen und für besondere Beitragsregelungen.
Das Wichtigste in Kürze:
Es gibt zweierlei Arten von Wahltarifen: Die, die Krankenkassen verpflichtend anbieten müssen, und solche, die sie freiwillig anbieten können. Zu den verpflichtenden Tarifen gehört neben den besonderen Versorgungsformen auch ein Wahltarif Krankengeld für Selbstständige.
Vorteil von Wahltarifen: Sie können Versorgungsleistungen umfassen, die sonst nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, oder die besondere Qualitätsvorgaben erfüllen.
Nachteil von Wahltarifen: Ihr bindet euch damit für ein bis drei Jahre an eure Krankenkasse und geht unter Umständen ein finanzielles Risiko ein. Für euch als Versicherte ist das Angebot immer freiwillig.
Was ist unter Wahltarife für besondere Versorgungsformen zu verstehen?
Unter den Wahltarifen für besondere Versorgungsformen, die für Krankenkassen seit der Gesundheitsreform 2007 verpflichtend sind, fallen zum Beispiel das Hauarztmodell oder strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Entscheidet ihr euch für einen dieser Tarife, zahlen viele Krankenassen eine Prämie oder locken mit Zuzahlungsermäßigungen. Darüber hinaus müssen Krankenkassen noch Wahltarife für integrierte Versorgung, für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen und den Wahltarif Krankengeld anbieten.
Das wohl bekannteste Modell der Wahltarife ist das Hausarztmodell. Hier verpflichtet ihr euch, im Krankheitsfall immer zuerst euren Hausarzt aufzusuchen. Dieser übernimmt dann eine sogenannte Lotsenrolle. Er überweist euch bei Bedarf an eine Fachpraxis und behält die gesamte Behandlung im Blick.
Tipp: Ihr solltet mit eurem Hausarzt vorab klären, ob er an diesem Modell teilnimmt.
Vorteile: Als Bonus kann die Krankenversicherung euch eine Geldprämie zahlen oder euch von Zuzahlungen befreien. Ärztinnen und Ärzte bieten teilweise Extras an, beispielsweise besondere Sprechstunden.
Nachteile: Ihr könnt Eure Fachärztinnen und Fachärzte nicht „frei“ wählen. Ihr braucht immer eine Überweisung eures Hausarztes. Ausnahme: Augen-, Frauen- und Kinderärzte brauchen keine Überweisung.
Üblicherweise bindet Ihr euch bei diesem Modell mindestens für ein Jahr an euren gewählten Hausarzt. Ein Wechsel in dieser Zeit ist nur mit einem wichtigen Grund (Umzug an einen anderen Ort, die Praxis schließt oder das Vertrauensverhältnis ist gestört) möglich. Ihr könnt eure Teilnahmeerklärung am Hausarztmodell innerhalb von zwei Wochen nach derer Abgabe schriftlich ohne Begründung widerrufen.
Ein weiterer und gerne gewählter Tarif ist der Wahltarif Krankengeld für Selbstständige, Freiberufler und unständige Beschäftigte. Gerade die Selbständigen sind dann meist freiwillig in der gesetzlichen Krankversicherung und zahlen für den Wahltarif einen etwas höheren Beitrag, sichern sich aber im Krankheitsfall durch die Krankengeldzahlung finanziell ab. Im Gegensatz zu anderen Wahltarifen haben sie hier kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht.
Was ist unter Wahltarife für besondere Beitragsregelungen zu verstehen?
Ebenfalls seit der Gesundheitsreform können Krankenkassen euch Wahltarife für besondere Beitragsregelungen anbieten. Dazu gehören Beitragsrückerstattungen oder der Selbstbehalttarif. Diese Wahltarife richten sich eher an gesunde Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Habt ihr einen Tarif mit Beitragsrückerstattung, bekommt ihr unter der Voraussetzung, dass ihr oder ein volljährig mitversichertes Familienmitglied über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen habt. Kurz gesagt: Ihr brauchtet keinen Arztbesuch. Dann bekommt ihr maximal einen Monatsbeitrag pro Jahr zurück. Unberührt bleiben Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Schutzimpfungen und meistens Arztbesuche, bei denen nichts verordnet wurden.
Der Vorteil liegt hier darin, dass die Krankenkasse bei einer notwendigen Behandlung / bei Erkrankung die Kosten weiterhin trägt. Ein Nachteil ist erneut die Bindung an die Krankenkasse von einem Jahr. Zudem werdet ihr unter Umständen dazu verleitet, mit Beschwerden nicht rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen um ggf. die Rückerstattung zu erhalten.
Der Selbstbehalttarif ähnelt auf dem ersten Blick den Tarifen mit Beitragsrückerstattung. Auch hier könnt ihr einen Bonus erhalten, wenn ihr in einem bestimmten Zeitrahmen keine oder wenige Leistungen in Anspruch nehmt.
Die Nachteile dieser Tarife liegen darin, dass ihr die Bonuszahlung von maximal 600 EUR pro Jahr euch dadurch erkauft, dass ihr einen Teil der Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe, dem festgelegten Selbstbehalt, selber tragen müsst. Weiterhin bindet ihr euch für ganze drei Jahre an den Tarif und die Krankenkasse. Der Selbstbehalt bezieht sich auch nur auf euch als Mitglied. Familienversicherte könnt ihr nicht mit einbeziehen.
Informationen zu allen möglichen Wahltarifen bei den gesetzlichen Krankenkassen könnt Ihr auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW (https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/wahltarife-der-krankenkassen-darauf-muessen-sie-achten-13612) nachlesen.
Fazit:
Im Hinblick auf die von den gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtend anzubietenden Wahltarifen, wie das Hausarztmodell, gibt es wenige finanzielle Risiken die ihr als Versicherte und Patienten eingeht. Vielleicht verliert ihr euren Anspruch auf die ausgelobte Geldprämie, wenn ihr euch nicht an die Spielregeln des Tarifes haltet.
Bei den freiwilligen Wahltarifen, insbesondere bei den Selbstbehalt- oder Kostenerstattungstarifen, solltet ihr euch umfassend informieren und es mit eurer persönlichen Situation abwiegen um finanzielle Nachteile im Vorfeld zu erkennen und entsprechend abwenden zu können.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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