Recklinghausen-Suderwich. Nachlass – das hört sich nach Alter und Tod an. Muss nicht sein. Menschen sterben manchmal früher und unerwartet. Andere sind vorübergehend nicht handlungsfähig, z.B. weil sie nach einem Unfall oder Schlaganfall im Koma liegen. Gut, wenn sie Vorsorgemaßnahmen getroffen haben. In diesem Beitrag stellt Wolfgang Wegener die Frage: „Was passiert mit deinen Daten?“
Hier das Wichtigste vorab:
Lege schriftlich fest, wer sich um deinen Datennachlass und deine Konten kümmern soll.
Erstelle – und pflege! – eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten.
Ist dir eigentlich klar, wie umfangreich deine Datensammlung, wie zahlreich die von dir angelegten Konten sind? Du nutzt Messaging-Dienste, eMail-Accounts, Cloud-Dienste, Wearables (z.B. Fitness-Tracker), Smart-Home (und was sonst noch so heute oder morgen genutzt wird)?
Du hast dich – ganz progressiv – entschieden, deine Unterlagen papierlos zu verwahren? Weiß deine Partnerin, wo sie notfalls Vertragsdaten zur Stromversorgung, zum Internetanschluss, zu den Hausdarlehen findet und wie sie dran kommt? Verschwinden die von dir in der Cloud abgelegten Fotos nach deinem Tod im Nirwana?
Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach deinem Tod beim jeweiligen Anbieter. Darum sollte sich eine Person deines Vertrauens kümmern können. Sie sollte wissen, wie sie damit nach deinen Vorstellungen umgehen soll. Wer soll die Datensammlung erhalten und nutzen können? Du könntest z.B. festlegen, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet oder das Profil gelöscht werden soll.
►Bestimme eine Person deines Vertrauens und informiere sie!
►Organisiere – wenn nicht schon geschehen – zur Vereinfachung deine Benutzerkennung und Passwörter über einen Passwort-Manager. Du benötigst dann nur noch ein Passwort für alle Zugänge. Alles andere regelt der Manager. (Stiftung Warentest hat im Januar 2020 solche Programme getestet. Darunter waren auch kostenfreie.)
Wenn du alle deine Konten darüber verwaltest, machst du es deinem Nachlassverwalter oder Vertreter besonders leicht. Die Information über den Programmzugriff reicht.
►Ansonsten musst du eine Liste machen, die alle Accounts, Benutzernamen und Kennwörter enthält. Wichtig: Du musst die Liste laufend aktualisieren – nicht einfach.
(Die Liste auf deinem PC zu verwalten, mit dem du online gehst, ist dann vielleicht keine so gute Idee! Stichwort: Hacker.) Stattdessen kannst du die Liste auf einem separaten USB-Stick pflegen. Den besser nicht mit Passwort schützen. Es ist nicht gewährleistet, dass deine Vertrauensperson sich daran im Ernstfall erinnert.
►Hinterlege die Liste (oder den Stick) in einem Tresor oder Bankschließfach. Sorge dafür, dass deine Vertrauensperson im Notfall Zugang zum Safe hat. Sonst nutzt es nichts.
►Lege in der Vollmacht fest, dass und wie sich die Vertrauensperson um dein digitales Erbe kümmern soll. Soll sie auch zu deinen Lebzeiten handeln können, z.B. wenn du durch Koma oder andere Gründe nicht dazu in der Lage bist, musst du das ausdrücklich festlegen.
►Bestimme konkret, welche Daten gelöscht, welche (z.B. Fotos) wem zukommen sollen.
►Erkläre, was mit deinen Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
►Die Vollmacht sollte auch dazu berechtigen, dich gegenüber Dritten (z.B. Cloud-Hostingunternehmen, SocialMedia-Betreiber) zu vertreten. Sie sollte "über den Tod hinaus" gültig sein, muss Datum und Unterschrift tragen. Anders als ein Testament muss sie nicht handschriftlich ausgeführt werden.
►Informiere deine Angehörigen über die Vollmacht. Gibt ihnen am besten eine Kopie.
Einen Textvorschlag für die Vollmacht und eine Musterliste (beide von der Verbraucherberatung NRW) kannst du anfordern unter info@nak-sbw.de.
Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Dazu können wir dir eine Checkliste als Vorlage schicken, auch von der Verbrauchberatung.
Wie du deine Nachlassregeln bei Facebook und Google hinterlegst, zeigt dir der unten genannte Beitrag der Verbraucherberatung.
Bei Fragen hilft dir ansonsten auch Wolfgang Wegener, den du unter 02166 6105063 oder wegener-sb@nak-sbw.de erreichst.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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