Recklinghausen-Suderwich. Mit dem Jahreswechsel in ein paar Tagen werden wir einige Veränderungen hinnehmen müssen. Es ändern sich zum Beispiel Energiepreise oder der Mindestlohn wird erhöht. Wolfgang Wegener vom SBW klärt auf.
Mindestlohn: Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 € pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er zweimal: ab 1. Janaur auf 9,82 € und ab 1. Juli auf 10,45 €. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 € erhöhen. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
Corona-Bonus: Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Voraussetzung: das Geld dient der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronakrise und wird zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt.
Pfandpflicht von 25 Cent gilt jetzt auch für alle Flaschen mit Frucht- und Gemüsesäften sowie – ohne Ausnahme - für Getränkedosen.
Porto: Die Deutsche Post plant zum 1. Januar höhere Portogebühren. Für den Standardbrief sollen 85 statt wie bisher 80 Cent, für die Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.
CO2-Steuer: Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis um etwa je eineinhalb Cent verteuern.
EEG-Umlage: Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger wird dadurch der Strom kaum, weil die Einkaufspreise derzeit drastisch steigen.
Verbot von Plastiktüten: ab 1. Januar 2022 dürfen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die „leichten Kunststofftragetaschen“, die du bisher beim Einkaufen bekommen konntest. Die dünnen Plastikbeutel für Obst- und Gemüse bleiben.
E-Rezepte sollten zum 1. Januar zur Pflicht werden. Klappt aber nicht – aus technischen Gründen. Ein neuer Starttermin steht noch nicht fest.
Krankschreibung: Ab Jahresbeginn ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen Pflicht. Mit der „eAU“ wird die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden.
Fahrkarten im Zug kann man nicht mehr beim Schaffner kaufen. Das aber geht: ein digitales Ticket, bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht.
Elektrogeräte: Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte (z.B. elektrische Zahnbürsten oder Handys) annehmen; kleinere auch dann, wenn sie anderswo gekauft wurden. Die Annahme größerer Geräte ist jedoch an den Kauf eines neuen Gerätes gekoppelt. Gilt alles auch für Onlinehändler.
Gewährleistung: Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, musste bisher in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum nicht nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Diese Zeitspanne wird nun auf 12 Monaten erhöht.
Kündigungsbutton: Wenn du einen Vertrag im Internet geschlossen hast, kannst du ihn künftig einfacher kündigen. Ab 1. Juli muss der Anbieter von „Dauerschuldverhältnissen“ (Strom, Telefon etc.) einen „Kündigungsbutton“ bereitstellen, mit du den Vertrag ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden kannst.
Kükentöten – bisher millionenfache bei der Aufzucht von Legehennen – endet 2022.
Was 2022 noch so alles bringt? Wolfgang Wegener ist neugierig! Allen Leser jedenfalls ein glückliches, möglichst sorgen- und beschwerdenfreies neues Jahr!
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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