Recklinghausen-Suderwich. Durch die Corona-Pandemie haben wir in vielen Bereichen eine schnelle Entwicklung der Digitalisierung unserer Gesellschaft erleben müssen. Ob an den Schulen digitale Formate des Unterrichtes oder beim Besuch im Restaurant die digitale Kontaktnachverfolgung stattfand – alles hat mit der Digitalisierung unserer Gesellschaft zu tun.
Mittlerweile hält die Digitalisierung auch in den medizinischen Bereichen immer mehr Einkehr. Operationssäle werden zunehmend digital, Krankenhäuser verwalten sich immer mehr digital und nun auch in immer mehr Arztpraxen.
Das bedeutet, dass wir zukünftig in Arzt- und Therapiepraxen sowie Krankenhäuser mit weniger Papier zu tun haben als wir es gewohnt sind. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) werden viele medizinische Informationen dann in digitaler Form vorliegen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Bereits seit dem 1. Januar 2021 bieten die gesetzlichen Krankenkassen die ePA per App für das Smartphone und das Tablet an. Die Nutzung ist jedoch freiwillig. Auch privatversicherte dürften ab Beginn des Jahres 2022 die digitale Anwendung erwarten. In einem Pilotversuch wurde die ePA bereits im 1. Halbjahr 2021 in 200 Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe erprobt.
Der offizielle Start der elektronischen Patientenakte war bereits der 01. Juli 2021. Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung stand die notwendige Technik zu diesem Datum noch nicht überall bereit, was aktuell nachgeholt wird und somit immer mehr Ärztinnen und Ärzte die ePA mit Daten füllen können. Zunächst müssen wir Patienten aber entscheiden, ob wir die elektronische Patientenakte haben möchten oder nicht – denn die Nutzung ist freiwillig!
Was muss ich tun, um die ePA zu bekommen?
Wenn Ihr die elektronische Patientenakte nutzen möchtet, dann braucht Ihr nur einen Antrag bei Eurer Krankenkasse stellen. Die ePA könnt Ihr dann selbst verwalten und festlegen, welche Arztpraxis, welches Krankenhaus oder auch welche Apotheke darauf zugreifen darf. Wichtig ist zu wissen, dass die Krankenkassen selber keinen Zugriff auf diese Daten erhalten.
Was kann ich in der ePA speichern?
In der elektronischen Patientenakte könnt Ihr als Versicherte Gesundheitsinformationen speichern. Dazu zählen medizinische Unterlagen, Schmerztagebücher, Blutdruck- und Zuckerwerte oder auch eingenommene Arzneimittel. Auch Medikamentenpläne, Notfalldaten oder die Patientenverfügung könnt Ihr hier hinterlegen. Medizinerrinnen und Mediziner ergänzen Diagnosen, Arztbriefe, Labor- oder Operationsberichte, Röntgenbilder oder Therapiepläne.
Zukünftig sollen auch E-Rezepte oder Überweisungen abgelegt werden können. Ab 2022 soll dieses Spektrum um den Impfausweis, dem Mutterpass, dem Vorsorgeheft von Kindern und das Bonusheft für den Zahnarztbesuch erweitert werden.
Was habe ich von der ePA?
Die elektronische Patientenakte soll den Austausch zwischen Patientinnen und Patienten, Praxen, Apotheken und Kliniken erleichtern. Zukünftig müssen Unterlagen, welche man z. Bsp. von der Arztpraxis für das Krankenhaus oder einen Facharzt benötigt; nicht mehr angefordert werden. Doppelte Untersuchungen können vermieden werden. Leichter solle es auch werden, mit der ePA eine Zweitmeinung einzuholen oder den Arzt zu wechseln.
E-Rezept – was bedeutet das?
Auch das bekannte Rezept für die Apotheke wird digital. Seit Oktober können Mediziner das E-Rezept freiwillig ausstellen. Ab 1. Januar 2022 wird dieses dann Pflicht. Wenn Ihr dann verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, zeigt Ihr in der Apotheke einfach das Smartphone oder einen Ausdruck den die Praxis aushändigt vor. Das bekannte rosafarbene Rezept werden wir dann immer seltener.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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