Recklinghausen-Suderwich. Am Geld soll ein Studium nicht scheitern. Reichen die Mittel der Eltern nicht, gibt’s monatlich Geld vom Staat. Studi-BAföG ist zur Hälfte "geschenktes Geld"; denn: zur einen Hälfte staatlicher Zuschuss, zur anderen ein zinsloses Darlehen. Unser SBW-Finanzfachmann Wolfgang Wegener erklärt, um was es dabei geht.
Wer hat Anspruch auf Studierenden-BAföG?
Wie viel gibt's?
Kommt auf das Einkommen an, das du und deine Eltern haben. Der Höchstsatz liegt bei 427 €, plus 325 € für die eigene Bude. Wohnst du im "Hotel Mama", beträgt der Zuschlag nur 56 €. Außerdem bekommst du einen Zuschlag für die Krankenversicherung, wenn du nicht familienversichert bist. Zum eigenen Einkommen: ohne Kürzung des BAföG darfst du im Jahr 5.434,24€ hinzuverdienen; also pro Monat 452,85€. Einkommen der Eltern: muss individuell berechnet werden. Erspartes musst du einsetzen, soweit es den Betrag von 8.200 € übersteigt.
Was ist mit Rückzahlung des erhaltenen BAföG?
Zuerst das Gute: BAföG-Schulden sind zinsfrei und auf 10.010 Euro begrenzt, selbst wenn du eigentlich mehr zurückzahlen müsstest. Erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer werden die ersten BAföG-Rückzahlungen fällig. Aber auch nur, wenn du zu dem Zeitpunkt mehr als 1.330 Euro (für deine Kinder gibt es Zuschläge!) monatlich verdienst. Du zahlst dann 77 Raten á 130 € monatlich. Hast du weniger BAföG bekommen, entsprechend kürzere Laufzeit.
Und wenn du nach dem Studium gut verdienst, kannst du vorzeitig tilgen. Dafür erhältst du dann bis zu 50 % Nachlass auf die Restschuld!
Und wo stellst du deinen BAföG-Antrag?
Meist beim Studentenwerk der gewählten Hochschule. Geht auch online. Auf jeden Fall solltest du dich beraten lassen. Besonders bei Schwangerschaft oder beim Studium mit Kind (Kinderbetreuungszuschuss!), als Studierender mit Behinderung, beim Fachwechsel oder beim Studium im Ausland. Jeder Fall liegt anders. Und nicht trödeln! Gezahlt wird erst ab Antragstellung – rückwirkend gibt's nichts!
Und dann ist da noch das Deutschlandstipendium
Davon können auch BAföG-Empfängerinnen und -empfänger profitieren. Besonders begabte Studierende, die BAföG bekommen, können zusätzlich unterstützt werden – unabhängig vom Einkommen. Das Geld wird nicht aufs BAföG angerechnet.
Links: www.bafög.de / www.studentenwerke.de / www.deutschland-stipendium.de
Nächste Woche kommen Infos zum Darlehen für Studierende.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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