Recklinghausen-Suderwich. Social Media wie Facebook und Co sind aus unserer Gesellschaft quasi nicht mehr wegzudenken, sie gehören zum Alltag. Sie bieten auch gewisse Vorteile für uns Nutzer (User), doch sollten wir mit einer gewissen Vorsicht unterwegs sein. Heute möchte das SBW die Funktion der Gesichtserkennung bei Facebook näherbringen.
Facebook ermöglicht auch in Europa seit 2018 wieder, dass Nutzer auf Fotos automatisch erkannt werden. Das Netzwerk verspricht Nutzen. Die Verbraucherzentralen haben Bedenken und raten dazu, die Funktion nicht zu aktivieren.
Das Wichtigste in Kürze:
Nach achtjähriger Sperre bietet Facebook die Gesichtserkennung auch für europäische Nutzer wieder an. Sie war hier 2012 nach Protesten abgeschaltet worden.
Nutzer wurden gefragt, ob sie die Funktion verwenden möchten und können sie wieder abschalten.
Wir erklären, welche Auswirkungen eine Zustimmung haben kann.
Facebook setzt auch in der EU wieder Gesichtserkennung ein. Damit sollen Nutzer auf Fotos und in Videos identifiziert werden können, ohne dass sie jemand markiert. Das soziale Netzwerk hat die Technik 2010 eingeführt und nach massiven Protesten von Datenschützern zwei Jahre später in der EU wieder gestoppt. 2018 gab es einen neuen Anlauf.
Allerdings anders als gewohnt: Die Nutzer wurden im Zuge des Starts der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 gefragt, ob sie auf Fotos und Videos erkannt werden möchten. Seit dem 21. April wurde deutschen Nutzern diese Frage gestellt, im Zusammenhang mit der Info über neu formulierte Nutzungsbedingungen und eine neu formulierte Datenschutzerklärung. Wir Anwender konnten zustimmen oder ablehnen und unsere Entscheidung auch nachträglich verändern – in einem eigenen Menüpunkt "Gesichtserkennung" in den Einstellungen.
Den gibt es aber erst, nachdem wir eine Entscheidung getroffen haben. Wer die Info ohne Entscheidung immer wieder wegklickte, sollte sie nach einiger Zeit erneut von Facebook angezeigt bekommen. Mit dieser Nachricht stellte Facebook uns Nutzern die Frage, ob wir die automatische Gesichtserkennung verwenden möchten.
Was bedeutet die Zustimmung?
Facebook erklärt das so: „Die Gesichtserkennung analysiert einzelne Pixel (Bildpunkte) von Fotos und Videos, in denen Personen bereits markiert worden sind. Dadurch wird eine Zahlenkette erstellt, die Facebook "Template" nennt. Werden künftig Fotos und Videos hochgeladen, analysiert die Automatik die gezeigten Gesichter und gleicht sie mit vorhandenen Templates ab. Habt Ihr der Erkennung nicht zugestimmt, soll es von Euch kein Template geben und Ihr sollt auf Bildern nicht zu identifizieren sein.
Laut Facebook sollen die Templates gelöscht werden, wenn Ihr nach einer Zustimmung nicht mehr an der Gesichtserkennung teilnehmen wollt und sie abschaltet. Eine Verknüpfung mit Werbung oder den Vorschlägen für neue Freunde soll es laut einer Sprecherin nicht geben. Darüber hinaus beteuerte sie 2018, dass es keine Pläne gäbe, die Daten an andere Facebook-Unternehmen wie etwa WhatsApp, Instagram oder Oculus weiterzugeben.
Bedenken gegen die Gesichtserkennung
Die Verbraucherzentralen sehen die Technik kritisch. Es werden alle hochgeladenen Fotos gescannt und Facebook prüft, ob für erkannte Gesichter bereits Verknüpfungen zu Profilen vorliegen. Auch wenn es offenbar aktuell keine Pläne gibt, die Daten mit anderen Unternehmen auszutauschen, kann sich das in Zukunft ändern. So war es beispielsweise bei WhatsApp nach der Übernahme durch Facebook.
Zwar erklärt Facebooks stellvertretender Datenschutzbeauftragter Rob Sherman, dass mit der Gesichtserkennung keine fremden Personen identifizierbar sein sollen. Allerdings betont Facebook in einer Pressemitteilung, dass das Verfahren in der Lage sein soll, zum Beispiel sehbehinderten Menschen vorzulesen, welche Personen auf einem Foto oder in einem Video zu sehen sind – auch wenn diese in den entsprechenden Dateien von niemand anderem markiert wurden.
Dem System reicht es schon, wenn die Personen auf anderen Bildern markiert wurden und der Gesichtserkennung zugestimmt haben. Solange diese Zustimmung aktiv ist, könnt Ihr also auf anderen Fotos und Videos erkannt werden. Und unklar ist, wie die Automatik Verwechslungen sich sehr ähnlich sehender Menschen vermeidet.
Profilnamen im Alternativtext
Facebook versieht Bilder automatisch mit Alternativtext (auch Alt-Text genannt), sofern die Nutzer beim Hochladen ihrer Fotos keinen eigenen eingeben. Der Text dient dazu, sehbehinderten Menschen von speziellen Programmen vorlesen zu lassen, was auf dem Bild zu sehen ist. Das ist eine gängige Methode im Internet. Normalerweise ist der Alt-Text nicht sichtbar. Er taucht dann auf, wenn ein Bild nicht geladen werden kann – so wie es bei einer Panne am 3. Juli 2019 der Fall war.
Sie hat gezeigt, wie gut Facebooks künstliche Intelligenz bereits in der Lage ist, Bildinhalte zu erkennen. So wird zum Beispiel von der Automatik erfasst, wie viele Menschen auf den Fotos sind, ob sie Brille oder Bart tragen, lachen oder ernst gucken. Auch Profilnamen von Nutzern können in den Alt-Texten auftauchen – wenn die gezeigten Menschen auf dem Bild markiert wurden oder der automatischen Gesichtserkennung zugestimmt haben.
Vermeintliche Vorteile der Gesichtserkennung
Facebook betont einen Schutz der Nutzer: Wer der Erkennung zustimmt, werde automatisch benachrichtigt, sobald jemand ein Foto oder Video auf Facebook veröffentlicht, das die betroffene Person zeigt. Damit sollen zum Beispiel Profilkopien verhindert werden. Sie werden unter anderem für diese Betrugsmethode verwendet. Leider gibt es hier aber nur ganz oder gar nicht: Wer diesen Schutz haben möchte, muss auch die oben erwähnten Nachteile der Gesichtserkennung in Kauf nehmen. Außerdem ist der Schutz nicht umfassend.
Beispiel: Ein Nutzer veröffentlicht ein Bild, auf dem Ihr zu sehen seid. Dabei schränkt er absichtlich die Sichtbarkeit so ein, dass Ihr es gar nicht angezeigt bekommt. Das geht zum Beispiel dadurch, dass er es nur für seine Freunde oder für ganz bestimmte Freunde sichtbar macht. Ihr bekommt dann keine Info darüber, dass jemand ein Bild von Euch veröffentlicht hat.
Tipps für mehr Datenschutz im Netz
Stellt Euch zunächst kritisch die Frage, ob bei der Gesichtserkennung auf Facebook die Vorteile oder Nachteile für Euch überwiegen. Bedenkt, dass Ihr auf jedem Bild bei Facebook erkannt werden könnt, solange Ihr die Gesichtserkennung eingeschaltet habt. Um nicht zu viel von Euch im Netz preis zu geben, geben die Verbraucherzentralen folgende Empfehlungen:
Zeigt nicht jeden Schnappschuss von Euch öffentlich in sozialen Netzwerken; wenn Ihr Fotos von Euch hochladen wollt, überlegt Euch, ob sie wirklich jeder Fremde sehen soll oder doch lieber nur Freunde oder ein selbst definierter Empfängerkreis. Nutzt Profilfotos, auf denen Ihr nicht komplett zu erkennen seid. Sprecht mit Facebook-Freunden darüber, dass diese erst fragen, bevor sie Fotos von Euch ins Internet stellen oder in soziale Netzwerke hochladen.
Gebt hin und wieder Euren Namen in Suchmaschinen (Google etc.) ein und kontrolliert, was gefunden wird. Unliebsame Dinge können Sie löschen lassen. Benutzt auf unterschiedlichen Social-Media-Plattformen auch unterschiedliche Bilder. Denn was hilft ein Pseudonym auf einer Dating-Plattform, wenn man in einem öffentlichen sozialen Netzwerk mit demselben Bild auftaucht, unter dem womöglich der echte Name steht?! Bietet ein soziales Netzwerk die Möglichkeit, das Profil in Suchmaschinen auffindbar zu machen, sollte diese besser deaktiviert werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.