Recklinghausen-Suderwich. Der Taschengeld-Paragraph - gibt es den wirklich? „Ja,“ sagt Wolfgang Wegener, SBW-Fachmann für Finanzfragen – „ihr findet ihn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 110. Die Juristen nennen den nur anders. (Die Österreicher sagen übrigens „Wurstsemmelparagraph“ dazu. Naja …)“
In diesem Artikel geht es um deine Geschäftsfähigkeit, also um deine Möglichkeit eigenständig „Geschäfte“ zu tätigen. Rechtlich ist übrigens schon der Kauf eines Lollis ein „Geschäft“.
Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahren sind laut Gesetz "beschränkt geschäftsfähig". Aber - wirst du dadurch wirklich eingeschränkt oder ist das eher gut für dich? Nehmen wir mal an, deine Eltern hatten dir 300 Euro für neue Klamotten und fürs Sparbuch gegeben. Du hast davon im Laden eine CD gekauft. Und dann nimmst du auch noch ein Handy aus dem Angebot mit. Für die Klamotten reicht’s jetzt nicht mehr. Die Eltern reagieren sauer. Die CD lassen sie dir noch durchgehen, das Handy aber nicht. Deine Eltern können den Handy-Kauf rückgängig machen. Und du kannst dagegen nichts tun.
Unter 7 geht gar nichts ohne die Eltern. Danach auch vieles nicht. Unter 18 kann man also nicht alles einfach so kaufen, obwohl man dazu das Geld hat! Es geht dem Gesetzgeber dabei einmal um das Risiko des Verkäufers. Denn er muss damit rechnen, dass der Verkauf eines relativ teuren Gegenstands an Minderjährige durch die Eltern rückgängig gemacht wird. Kann also sein, dass ein Verkäufer dich nach deinem Alter fragt, den Personalausweis sehen will und dir ohne Zustimmung der Eltern nix verkauft.
Zum anderen will das Gesetz Minderjährige vor Nepp schützen. Ein 12-Jähriger erkennt vielleicht gar nicht die Folgen eines „Geschäftsabschlusses“. Sollten die Eltern den nicht genehmigen, können sie den Vertrag „widerrufen“. Und das auch noch nach längerer Zeit. Anders ist das mit deinem Taschengeld. Das bekommst du vermutlich ohne Einschränkung zu deiner freien Verfügung. Wäre ja auch seltsam, wenn du dir am Büdchen eine Tüte Lakritz kaufen und den leeren Beutel später mit „Widerruf“ gegen Gelderstattung zurückbringen könntest.
Der Originaltext des § 110 BGB lautet übrigens: "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Nun kommt bei dir vielleicht die Frage: „Wieviel Taschengeld steht mir denn eigentlich zu?“ Nun, dafür gibt es kein Gesetz. Das hängt auch sehr davon ab, wieviel Geld die Eltern haben. Hier mal eine Empfehlung von Fachleuten zu diesen Altersgruppen:
4 – 5 Jahre 1 bis 2 € pro Woche; 6 – 7 Jahre 3 bis 4 € pro Woche; 8 – 9 Jahre 5 bis 6 € pro Woche; 10 – 11 Jahre 16 bis 18 € pro Monat; 12 – 13 Jahre 20 bis 25 € pro Monat; 14 – 15 Jahre 30 bis 35 € pro Monat; 16 – 17 Jahre 45 bis 55 € pro Monat und ab 18 Jahre 75 € pro Monat.
Beim SBW kann man zu diesem Artikel kostenfrei den „Fahrplan Taschengeld“ oder den „Budgetkompass für Jugendliche“ bekommen. E-Mail an info@nak-sbw.de reicht.
Gibt’s Taschengeld umsonst? Da muss ich dich enttäuschen. Steht auch im BGB, § 1619: „Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“ Von wegen „Kinderarbeit geht nicht!“
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.