Recklinghausen-Suderwich. Ein Girokonto brauchst du spätestens dann, wenn du berufstätig wirst oder ein Studium beginnst. Wenn du unter 18 bist, müssen deine Eltern bei der Kontoeröffnung mitwirken. Meistens ist die Kontoführung kostenlos, solange du in der Ausbildung bist. Was geht nun mit dem Girokonto? Klar, Geld drauf einzahlen und überwiesen bekommen. Das SBW klärt auf.
Die klassische Variante braucht Aufträge auf Papier. Dazu muss man meist bei der Bank vorsprechen. Preiswerter und „in“ ist online-Banking. Damit erledigst du die meisten Geschäfte mit PC, Tablet oder Smartphone. Bargeld holt man sich bei beiden Varianten am Geldausgabeautomat oder lässt es sich beim Einkauf beim Discounter auszahlen. Dazu bekommt man eine Girokarte. Manche nennen die auch EC-Karte (ElectronicCash).
Ob Papier oder online – geht nur, wenn man die Kontonummer des Empfängers kennt, die IBAN (International Bank Account Number). Die hat in Deutschland 22 Stellen und beginnt mit einem Länderkennzeichen, für Deutschland DE. Danach folgt eine zweistellige Prüfziffer, dann die 8-stellige Bankleitzahl (für jede Bank anders) und der Rest ist Platz für die Kontonummer, ggf. mit Vornullen. Technisch schreibt man die 22 Stellen ohne Leerräume. Zur besseren Lesbarkeit wird oft so aufgeteilt: „DE23 4265 0150 0030 0702 21“ (Kontonummer des SBW). Bei Überweisungen ins Ausland kommt dazu die BIC (Bank Identifier Code), z.B. für die Sparkasse Recklinghausen „WELADED1REK“. Diese Angaben findest du auf jeder Rechnung, die du bezahlen sollst.
Regelmäßige feste Zahlungen wie Miete kann man per Dauerauftrag ausführen lassen. Kannst du „online“ meist kostenfrei zu deinem Konto hinterlegen, ändern, löschen. Dabei kannst du den Ausführungsrhythmus bestimmten (z.B. monatlich, vierteljährlich etc.), den Ausführungstag (zum Beispiel 15. des Monats), das Start- und Ende-Datum, den Verwendungszweck. Natürlich brauchst du auch die IBAN. Klassisch geht das nur mit Papierauftrag bei der Bank.
Soll ein Auftrag (ohne Endedatum) nicht mehr ausgeführt werden, musst du ihn rechtzeitig löschen. Passiert das zu spät, musst du dir selbst dein Geld vom Empfänger zurückholen.
Mit einer Einzugsermächtigung erlaubst du jemand anderem, eine bestimmte Summe von deinem Konto abzufordern. Beispiele: Telefongebühren, Stromkosten, Einkauf im Laden mit Girokarte, Kauf im Internet-Shop etc.
Korrekt heißt das heute SEPA-Lastschrift-Mandat. SEPA steht für Single Euro Payments Area, wird in ganz Europa angewandt. Kannst du also auch beim Lidl auf Mallorca nutzen.
Mit dem SEPA-LS-Mandat erlaubst du Amazon, von deinem Konto abzubuchen, und der Bank, das Geld an Amazon zu überweisen. Das Mandat kann man durch Erklärung an den Geldempfänger oder die Bank widerrufen, am besten schriftlich, per eMail. Ab dann darf die Bank nicht mehr Geld an diesen Vertragspartner herausgeben. Sollte sie das dennoch tun – oder gibt es zu einer Abbuchung gar kein SEPA-LS-Mandat – kannst du gegenüber der Bank bis zum Ablauf von 13 Kalendermonaten widersprechen und die Bank muss den abgebuchten Betrag wieder gutschreiben.
Selbst wenn das Mandat noch wirksam ist, kannst du jeder Abbuchung bis zum Ablauf von acht Wochen widersprechen und musst dafür keine Gründe angeben. Die Bank muss wieder gutschreiben und sich selbst das Geld vom Empfänger zurückholen. Sollte der natürlich ein Recht auf die Bezahlung haben, bist du damit nicht aus dem Schneider. Man wird von dir Zahlung verlangen.
Demnächst geht’s weiter mit diesem Thema an dieser Stelle.
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