Recklinghausen-Suderwich. Für das NAK-SBW beraten Klaus Bühmann und Wolfgang Wegener in finanziellen Notsituationen. In drei auf einander folgenden Beiträgen beschreiben sie, wie man dazu vorgehen sollte. Hier ist Teil eins.
Beratungsstellen werden zum Beispiel von den Kommunalverwaltungen, Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt unterhalten und sind zumeist kostenfrei. Es gibt auch gewerblich orientierte Berater oder Anwälte mit diesem Angebot. Hier sollte man unbedingt den Leistungsumfang und die entstehenden Kosten klären und sich schriftlich bestätigen lassen.
Telefonisch einen Termin vereinbaren. Wer durch das JobCenter oder Sozialamt betreut ist, kann darüber einen Termin anfragen. Manche Beratungsstellen nehmen nur Personen mit geringem Einkommen an. Andere sind spezialisiert, zum Beispiel auf Fragen bei Selbständigkeit oder Grundbesitz. Das wird im ersten Telefonat geklärt. Das SBW berät umfassend.
Oft gibt es Wartelisten für einen Beratungstermin, so dass man bis zu sechs Monaten warten muss. Das wird in der Nach-Corona-Zeit evtl. häufiger der Fall sein. Wenn es aber um Notsituationen geht, beisoielsweise drohende Wohnungskündigung, Strom/Gas abgestellt, sollte man das im ersten Telefonat vorbringen. Dann werden diese Fragen bevorzugt bearbeitet.
Damit ein Berater die Gesamtsituation des Schuldners erfassen kann, muss dieser möglichst umfangreich berichten. Absolute Offenheit ist notwendig. Auch für den Schuldner Unwichtiges kann für den Beratungserfolg von Bedeutung sein. Entsprechend eingehend werden die Fragen des Beraters sein.
In diesem Gespräch sollten schon Rechnungen, Darlehensverträge, Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen vorgelegt werden. Es ist Sache des Ratsuchenden, diese Belege zu ordnen und zu sortieren, damit der Berater rasch einen guten Überblick erhält. Am besten macht der Schuldner schon eine Liste seiner Verpflichtungen unter Angabe von Gläubigername, Name des vom Gläubiger Beauftragten (Anwalt, Inkassobüro), Höhe der Forderung. Der Berater muss wissen, ob Sicherheiten gestellt sind, zum Beispiel Bürgschaft eines Dritten, Lohnabtretung, Übereignung KFz und so weiter.
Hilfreich ist es, wenn der Berater Einblick in die Girokontoauszüge der letzten sechs bis zwölf Monate nehmen kann. Wer sein Konto im Online-Banking führt, bringt am besten die dazu notwendige Bankkarte mit. Dann kann vor Ort über den Internetzugang eine Tabelle der Umsätze der letzten zwölf Monate erstellt und ausgewertet werden.
Unterlagen über Einkommen und Ausgaben dürften ebenfalls nicht fehlen. Gut ist es, wenn der Schuldner diese Positionen vorab in einer Tabelle erfasst und diese vorlegt.
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