Recklinghausen-Suderwich. Wichtige Nachricht im neuen Jahr für Familien mit Kindern: Sie haben Anspruch auf mehr Kindergeld! Mit diesem Thema setzt das SBW seine kleine Reihe über Veränderungen im neuen Jahr 2021 fort.
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht rund 18 Millionen Kinder. Zum 1. Januar wird das Kindergeld um 15 Euro je Kind erhöht, das heißt, 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind, 250 ab dem vierten Kind.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt, wir berichteten bereits. Eltern erhalten – je nach Einkommen – entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dafür prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch, welche der beiden Leistungen für die Eltern günstiger ist.
Der Beschluss des Bundeskabinetts datiert vom 28. Oktober 2020. Danach wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.
Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 Euro (plus 12 Euro).
Die Sätze steigen in allen Regelstufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren erhalten 373 Euro und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.
Weitere umfassende Infos unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2021-beim-einkommen-4221.
Ab Jahresbeginn gilt die Grundrente. Darüber und über die komplexen Veränderungen bei dem Pfändungsschutzkonto berichtet das SBW in separaten Artikeln an dieser Stelle.
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