Recklinghausen-Suderwich. In seiner letzten Sitzung des Jahres am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag in 3. Lesung das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ verabschiedet. Die SBW-Schuldnerberater Klaus Bühmann und Wolfgang Wegener haben darauf seit Monaten gewartet.
In unserem Bericht vom 10. Juli 2020 hatten wir den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung vorgestellt. Auf dem weiteren Weg des Gesetzgebungsverfahrens gab es mehrere Änderungswünsche der Parteien. Wolfgang Wegener stellt die jetzt geltenden wesentlichen Neuerungen vor:
Wegener begrüßt die Laufzeitverkürzung sehr. Es können nun einige Insolvenzanträge, die in unserer Schuldnerberatung bislang zurückgehalten wurden, an die Gerichte weitergegeben werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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