Recklinghausen-Suderwich. Wenn die Hausbank weitere Kredite verweigert, können diese Angebote verführen: „Kredit ohne Schufa“ oder „Sofortkredit“ oder „Darlehen unkompliziert“ oder „Schuldensanierung“. Dahin stecken nicht selten unlautere Geschäftsinteressen. Hier gilt es kritisch zu prüfen, ob es sich da nicht um teure und sogar erfolglose Verträge handelt, warnt Wolfgang Wegener, Fachmann für Finanzierungsfragen beim SBW.
Die Verbraucherberatung NRW berichtet von gehäuften Beschwerden über solche Offerten, gerade in Corona-Zeiten. „Mit echter Kreditvermittlung haben deren Angebote aber gar nichts zu tun. Statt Geld durch Kredit gibt es dubiose Verträge, bei denen Sie am Ende draufzahlen", ist in einem Beitrag vom 09.09.2020 (https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/geschaeft-mit-der-finanznot-vorsicht-beim-schnellen-onlinekredit-51443) zu lesen.
Die angebotene „Kreditvermittlung“ ist nicht immer seriös. Angeblich gibt es Geld auch bei schlechter Bonität. Und am Ende bekommt man statt Kredit eine Rechnung für „Vermittlungsdienstleistung“. Das ist nicht rechtens. Für eine Kreditvermittlung gibt es nur eine Vergütung, wenn sie auch zustande gekommen und der Kreditvertrag unwiderruflich ist. Andernfalls sollte man keinesfalls die „Rechnung“ bezahlen. Im Nachhinein ist es meist unmöglich, das Gezahlte zurück zu bekommen.
Und dann gibt es noch die Angebote zu einer „Finanzsanierung“. Nicht selten kommt nach dem Online-Antrag umgehend eine volle „Finanzierungszusage“. Aber vorher muss – so hört man dann – ein „Vermittlungsauftrag“ abgeschlossen werden. Bevor die deftige Gebühr dafür nicht gezahlt ist, wird der „Vermittler“ nicht tätig.
Zu spät wird klar: Hier handelt es sich nicht um eine Kreditvermittlung (siehe oben), sondern um die Vermittlung eines „Sanierungsdienstleisters“. Der kostet dann zusätzlich, sortiert aber nur die Schuldensituation und verhandelt mit den Gläubigern wegen Ratenzahlung – aber erst nach Begleichung seiner Grundgebühr. Haben die Gläubiger dem Ratenvorschlag zugestimmt, überweist der Schuldner die Summe der Raten monatlich an den Sanierer, der nach Abzug seiner Gebühren den Rest an die Gläubiger weiterleitet. Eine Umschuldung gibt es bei diesem Modell nicht. Und von dem, was der Schuldner zur Tilgung von seinem Einkommen abzweigt, landet nur ein Teil bei seinen Gläubigern.
Wolfgang Wegener bietet als kostenfreie Leistung des SBW eine Prüfung solcher Angebote an.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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