Recklinghausen-Suderwich. Ein Teil der Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ist die Zahlung von 300 Euro für jedes Kind, für das im Jahr 2020 für mindestens einen Monat ein Anspruch auf Kindergeldzahlung besteht. Das stellt Wolfgang Wegener vom SBW fest.
Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden. Er wird automatisch in zwei Raten gezahlt: 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020 und zwar zusammen mit dem Kindergeld. Für Kinder, die erstmals nach September Kindergeld erhalten, wird der Bonus ebenfalls in zwei Raten zeitnah anschließend überwiesen.
Der Kinderbonus wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gezahlt, sagt der erfahrene SBW-Schuldnerberater. Allerdings wird die Zahlung bei der Berechnung der Jahreseinkommenssteuer berücksichtigt. Dann wird im Rahmen der „steuerlichen Günstigerprüfung“ ermittelt, ob die Kindergeldbeträge oder die „Entlastung aus den Kinderfreibeträgen“ für die Steuerpflichtigen günstiger ausfällt. So profitiert beispielsweise ein Ehepaar mit einem Kind unter dem Strich dann nicht mehr von der erhaltenen Bonuszahlung, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen größer ist als 85.800 Euro.
Eine Partei hat die Bundesregierung gefragt, ob diese Zahlung auf gewährte Sozialleistung angerechnet wird. Die Antwort der Regierung: „Gerade durch die Nichtanrechnung auf Sozialleistungen ist der Kinderbonus sozial gerecht ausgestaltet und wirkt zielgerichtet bei Familien mit kleinem Einkommen.“ (Bundestagsdrucksache 19/20953, lfd. Nr. 21)
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