Oer-Erkenschwick. Der erste Buchstabe in "BBE" steht für Beratung - und ein solcher Beratungstag stand am Dienstag während des SBW-Seminars in Haus Haard an. Hans-Jürgen Röhr, im gehobenen Dienst bei der Vogelsberger Kreisverwaltung in Hessen tätig, referierte über Grundlagen zum ALG II ("Hartz IV"), zum Bildungs- und Teilhabepaket und zu Wohngeld oder Pflege.
"Ich kann Menschen helfen, die Hilfe brauchen", das ist das Lebensmotto von Hans-Jürgen Röhr, beruflich wie privat. Aus der beruflichen Tätigkeit hat sich dann auch stückweise sein ehrenamtliches Engagement für das neuapostolische Sozial- und Bildungswerk (SBW) entwickelt.
Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, ist – trotz der in dieser Hinsicht irreführenden Bezeichnung – weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Alg bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Dies interessierte auch die Seminarmitglieder.
Thema Sozialgeld
Besonders nachgefragt wurde unter anderem das Sozialgeld. Diese Leistung erhalten Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Auch musste Hans-Jürgen Röhr Fragen zur Grundsicherung beantworten. Grundsätzlich gilt: Wenn das Einkommen und Vermögen zu gering ist, um die Kosten des täglichen Lebens zu bestreiten und man in Deutschland wohnt, kann ein Anspruch bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass man ab einem Betrag von 773 Euro (oder geringer) an monatlichen Einkommen den Anspruch auf Grundsicherung prüfen sollte. Die Leistungen aus der Grundsicherung werden auf Basis des vom Gesetzgeber festgelegten Existenzminimums gezahlt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 41 ff. SGB XII.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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