Recklinghausen-Suderwich. Lange angekündigt und mäßig besucht, aber trotzdem hochinteressant und unterhaltsam - so kann man die Vorsorgeveranstaltung im SBW-Zentrum in Suderwich am 11. Juni 2015 bezeichnen. Der Jurist Andreas Hebestreit referierte auf Einladung des Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerks (SBW) über das Thema Vorsorge- und Patientenverfügung.
Über die Möglichkeiten der Betreuungsvorsorge und zur Patientenverfügung sprach Andreas Hebestreit. „Auch Menschen in der Lebensmitte sollten darüber nachdenken, was zu tun ist, wenn sie im Fall der Fälle nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll und sie nicht imstande sind, für sich selbst zu sorgen", sagte der Jurist unter anderem in seinem Vortrag. Er zeigte die zwei Wege der Betreuungsvorsorge auf. und ging anschließend ausführlich auf die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein.
Das Interesse der Besucher war groß. So interessierte vor allem, wie man eine Patientenverfügung formulieren solle und wer für die Kosten zuständig sei. Auch Fragen nach der Möglichkeit, ein Testament aufzusetzen, wurden gestellt. Hier warf Andreas Hebestreit allerdings ein, dass ein solches Thema nicht in den Bereich der Vorsorge falle und immer individuell mit den Mandanten abgeklärt werden müsse. "Ohnehin sollte man sich intensiv darüber informieren, wie man am besten eine Vorsorge- und Patientenverfügung erstellen soll. Hier kommt man um einen juristischen Rat nicht umhin", sagte Hebestreit.
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