Quelle-Steinhagen. Premiere für das Neuapostolische Sozial- und Bildungswerk (SBW): Zum ersten Mal informierte es am Samstag, 5. Mai 2012, mehr als 114 vornehmlich ältere Gäste über die Möglichkeiten von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht. Adressaten waren hauptsächlich ältere Glaubensgeschwister der neuapostolischen Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Bielefeld, aber auch Gäste waren willkommen.
Nichts dem Zufall überlassen!
Hauptreferent im Seminarraum der neuapostolischen Kirche in Quelle-Steinhagen war am Samstag der Rechtsanwalt Andreas Hebestreit aus Herten. Hebestreit, der 1963 in Gelsenkirchen geboren wurde, studierte von 1984 bis 1991 an der Ruhr-Universität in Bochum Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Essen. Derzeit hat Andreas Hebestreit eine eigene Kanzlei in Herten (Kreis Recklinghausen). Beim SBW ist der Jurist Mitbegründer und derzeit Mitglied des Vorstandes. Der Titel seines Vortrages am Samstag lautete: "Was ist zu tun, wenn ich nicht alles dem Zufall überlassen will?"
Vorsorgende Verfügungen
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.
Mit einer Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung könne jedermann nahezu zuverlässig verhindern, so der Jurist, dass ein gesetzlicher Betreuer berufen werde und sicher stellen, dass eine nahestehende Person dann für ihn entscheidet, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Nur wer die Vorsorgevollmacht anschließend beim Vorsorgeregister registrieren lässt, geht sicher, dass sie im Ernstfall dann auch zuverlässig gefunden wird.
Fachkundige medizinische Unterstützung
Für den medizinischen Part des Vortrages stand die Ärztin Dietlind Eikmeier Augello den Fragenden zur Verfügung.
Dabei klärte sie vor allem darüber auf, dass in der Regel der Wille des Patienten ausschlaggebend sei. Und das zu entscheiden, darüber müssten sich die Ärzte verständigen.
„Für uns Mediziner gilt immer noch der Grundsatz, Leben zu retten“, sagte Dietlind Eikmeier Augello. Erst dann, wenn der Patient nicht mehr in der Lage sei, seinen Willen deutlich zu äußern, werde eine Vollmacht, so sie vorliege, herangezogen. „Und an diese Vollmacht sind dann auch die Ärzte gebunden“, so die Medizinerin.
Warnung vor formularmäßigen Lösungen "von der Stange"
Andreas Hebestreit machte in seinem Vortrag deutlich, dass es viele Informationen zu diesem Thema gebe: „Ich kann nur jedem raten, der sich damit auseinander setzt, nicht sofort ein Formblatt zur Hand zu nehmen und seine Kreuzchen zu machen. Nachher ist das Klagen groß, weil man sich nicht ausreichend informiert hat“, rät der erfahrene Jurist.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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