Recklinghausen. Aufgrund der immer weiter anwachsenden Bekanntheit des Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerkes (SBW) hatte der Vorstand des Vereins vor geraumer Zeit einstimmig beschlossen, das Logo des SBW markenrechtlich schützen zu lassen. Am 22. Juni wurde die Marke schließlich mit der Nummer Nr. 30 2012 025 021 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und ist damit für zunächst 10 Jahre geschützt.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer seines Markenrechts kann der Markeninhaber Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.
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