Lemgo. Mehr als 50 interessierte Menschen verfolgten am Samstagnachmittag, 21. März 2015, den Vortrag des Rechtsanwaltes Andreas Hebestreit in der Kirche in Lemgo. Der Jurist referierte auf Einladung des Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerkes (SBW) über das Thema Vorsorge- und Patientenverfügung.
Andreas Hebestreit ist Gründungsmitglied im SBW und Mitglied des Vorstandes. Er kam auf Einladung des örtlichen SBW-Bezirksbeauftragten für Lippe, Eckhard Ullrich, nach Lemgo. "Nicht immer sind es unsere Senioren, die sich um Betreuungsvorsorge im Alter Gedanken machen sollten. Auch Menschen in der Lebensmitte sollten darüber nachdenken, was zu tun ist, wenn sie im Fall der Fälle nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll und sie nicht imstande sind, für sich selbst zu sorgen", ergänzte Andreas Hebestreit.
Zwei Wege der Betreuungsvorsorge
Es gebe grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Betreuungsvorsorge: Den privaten Weg mittels Vorsorgevollmacht und den gerichtlich kontrollierten Weg mittels Betreuungsverfügung. Für die Gestaltung der Betreuungsvorsorge sollte man sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen.
Im Betreuungsfall wird der Betroffene nicht immer seine Wünsche noch selbst äußern oder selbstverantwortlich handeln können, etwa bei einem Unfall, Bewusstlosigkeit und bei Demenz. Ohne schriftliche Unterlagen können dann auch Familienangehörige nicht für einen entscheiden. Selbst Ehegatten und Kinder können auf privatem Weg (ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts) nur mit einer Vorsorgevollmacht handeln.
Eine solche Vollmacht mit der schriftlichen Willenserklärung kann formlos erfolgen, versehen mit Ort, Datum und Unterschrift. In einem solchen Schreiben sollten Vorschläge zur Auswahl des Betreuers und spezielle Wünsche für die Ausübung der Betreuung enthalten sein.
Man könne auch festlegen, wen sich der Betroffene als Betreuer wünscht und wen er ablehnt, in welchem Heim er leben möchte und vieles andere mehr. Auch Regelungen im Sinne einer Patientenverfügung könnten auf diesem Wege zusätzlich festgelegt werden, betonte der Jurist.
Patientenverfügung
Die Möglichkeiten der modernen Medizin stoßen zum Teil an Grenzen, die nicht immer mit den Vorstellungen des Einzelnen über ein würdevolles menschliches Leben in Einklang zu bringen sind. Dies gilt insbesondere für lebenserhaltende Maßnahmen mit umfangreichem UND gerätetechnischem Einsatz. Eine vom Betroffenen vorher festgelegte schriftliche Patientenverfügung kann die Behandlung in einem derartigen Fall auf schmerzlindernde Maßnahmen und die Grundpflege eingrenzen. Dem behandelnden Arzt sowie den Angehörigen sind damit wertvolle Entscheidungshilfen gegeben.
Nach dem gut 70-minütigen Vortrag stellte sich Andreas Hebestreit noch den vielen Fragen zu diesem umfangreichen Thema. Auch am Stand des SBW im Foyer der Kirche wurden noch viele Fragen zum weiteren Angebot des SBW durch Eckhard Ullrich und Heiko Johanning beantwortet.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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