Gelsenkirchen-Resse-West. Schon länger war es Birgit Gottschling, Beauftragte für die „Handicapped Nordrhein-Westfalen“ der Neuapostolischen Kirche im etwa 110 Gemeinden umfassenden Arbeitsbereich NRW-West ein Anliegen, gemeinsam mit dem Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerk (SBW) die Vermittlung eines sehr speziellen Themas anzugehen: Das Stichwort „Behindertentestament“, sprich: Die Nachlassplanung bei Angehörigen mit psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung sollte, so der Wunsch, näher beleuchtet werden.
Bereits seit einigen Jahren bestehen zwischen dem SBW und der innerkirchlichen die Inklusion fördernden Gruppe der „Handicapped Nordrhein-Westfalen“ gute wechselseitige Kontakte. Die vor geraumer Zeit gestellte Anfrage von Birgit Gottschling fand daher sofort offene Ohren und Türen. Und nicht nur das: Das SBW konnte nahezu ad hoc zu dem doch sehr fachspezifischen Sonderthema zwei Referenten gewinnen, die umgehend ihre Unterstützung bei der Umsetzung anboten.
Neben Andreas Hebestreit, Vorstandsmitglied des SBW und bereits 20 Jahre als Rechtsanwalt tätig, erklärte sich auch dessen Berufskollegin Francis van Lent, mit der Thematik aufgrund enger persönlicher und fachlicher Berührungspunkte über den bundesweit tätigen Verein Lebenshilfe e. V. (wie das SBW Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband) ebenfalls von Grund auf vertraut, die angefragten Informationen in allgemein verständlicher, kompakter, aber auch von der nötigen Tiefe durchdrungenen Detailschärfe zu vermitteln. So wurden am 19. November 2015 in der Kirche in Resse-West, ausgewählt wegen ihrer Barrierefreiheit, in einer gut eineinhalbstündigen Veranstaltung in flottem Teamwork der beiden Referenten Grundzüge der Besonderheiten des Themas, Gestaltungsziele, Modelle eines Behindertentestaments sowie aber auch gefährliche Fallstricke bei unbedarfter Gestaltung des letzten Willens aufgezeigt.
Neben einer Einführung in klassische Fallgestaltungen des deutschen Erbrechts kamen auch Grundfragen der Funktionsweise des Sozialsystems als auch „Reparatur- oder Rettungsmaßnahmen“ bei bereits falscher Ausgestaltung der Nachlassregelung nicht zu kurz. Die knapp 20 Teilnehmer hatten im Anschluss an den Vortrag, der durch viele Grafiken und Verbildlichungen von Gefahren sowie Lösungsansätzen aufgelockert wurde, hinreichend Gelegenheit, individuelle Fragen beantworten zu lassen.
Auch wenn einige Teilnehmer sogar aus Ostwestfalen anreisten, war der Grundtenor am Ende doch: Die Fahrt war lohnend, das Wissen häufig noch zu gering, um für eine eigene gute Nachlasslösung für einen behinderten Angehörigen gewappnet zu sein. Das SBW kann sich vorstellen, die Veranstaltung mit den „Handicapped Nordrhein-Westfalen“, aber auch in anderer geeigneter Kooperation bei genügender Nachfrage zu wiederholen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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