Du bist wegen Krankheit oder Verletzung dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr imstande, voll zu arbeiten? Dann wäre die Alternative zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Zuständig für deinen Antrag ist die „Deutsche Rentenversicherung“ (DeutscheRente).
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8218288/Startseite/Sozialleistungen-in-Deutschland-Teil-5-Erwerbsminderungsrente
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