Manche Banken und Sparkassen prüfen schon seit Jahren – meist in Stichproben – ob der in einer Überweisung angegebene Name mit der Bezeichnung des Empfängerkontos übereinstimmt. Das wurde maschinell erledigt und hier und da auch auf wenige Buchstaben des Namens beschränkt. Vom 9. Oktober an ist ein weitergehender Abgleich Pflicht.
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