Nichts bestellt, trotzdem etwas bekommen und jetzt noch dafür zahlen? Immer wieder bekommen Verbraucher:innen unbestellte Ware zugeschickt. Im Normalfall musst du nicht bestellte Ware weder bezahlen noch zurückschicken. Es gibt aber Ausnahmen. Das solltest du beachten.
Weitelesen: https://www.nak-sbw.de/db/8134025/Startseite/Ware-wird-unbestellt-geliefert-was-tun
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