Alle, die eine gesetzliche Rente beziehen, sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die ist ein Teil der üblichen gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder Ersatzkassen. Allerdings wird nicht jeder Rentner dort automatisch Pflichtmitglied.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8084311/Startseite/Serie-Krankenversicherung-Teil-4-Krankenversicherung-der-Rentnerinnen
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