Im gestrigen Beitrag informierte Wolfgang Wegener über die zum 1. Juli steigenden Pfändungsgrenzen, soweit sie auf laufende Einkünfte anzuwenden sind, also Lohn, Gehalt, Renten etc. Man nennt das auch „Pfändung an der Quelle“. Grundsätzlich gelten die Grenzen auch für eine Pfändung des Gehaltskontos bei deiner Bank.Allerdings sind hier die Grenzen, die deine Bank zu beachten hat, starr festgelegt.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8080173/Startseite/P-Konto-Freibetraege-ab-1.-Juli-2024
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