Auch wenn der Konsum von Cannabis für Volljährige ab 1. April legal ist, bedeutet das nicht, dass Berufstätige im Job einfach nach der Droge greifen dürfen. Denn Arbeitnehmer schulden ihre ungetrübte Arbeitsleistung, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA), in einem Zeitungsinterview.
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