Die im Pflegeheim entstehenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und „Investitionen“ (mehr dazu unten) muss die pflegebedürftige Person aus ihren Einkünften, aus den Leistungen der Pflegekasse und aus dem evtl. vorhandenen Vermögen zahlen. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann Unterstützung im Wege der „Hilfe zur Pflege“ oder „Sicherung im Alter“ beim Sozialamt beantragt werden.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8011252/Themenreihe-Pflege/Kosten-im-Pflegeheim-Pflege-Teil-22
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