In diesem Beitrag betrachten wir die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern – aber auch die der Eltern für ihre Kinder. Im ersten Fall („Elternunterhalt“) wird das oft erst dann relevant, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden müssen.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/7990625/Themenreihe-Pflege/Kinder-haften-fuer-die-Eltern-Pflege-Teil-12
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