Leistungen des Pflegedienstes dürfen nur entsprechend der schriftlichen Vereinbarungen abgerechnet werden. Was ist zu tun, wenn darüber hinaus nicht abgesprochene Kosten in Rechnung gestellt werden oder wenn vertraglich fixierte Leistungen nicht erbracht wurden?
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/7998712/Themenreihe-Pflege/Abrechnung-mit-dem-Pflegedienst-Pflege-Teil-15
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