Gewinnspiele, Geschäftseröffnungen, Kataloge, Kabelanschlüsse, Versicherungen, Strom- und Gasangebote: Auf Ihr Telefon prasseln derzeit zahllose Werbeangebote ein? Doch das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Melden Sie unzulässiges Telefonmarketing den Behörden. Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Sie können solche Verträge aber in der Regel zwei Wochen lang widerrufen.
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