Recklinghausen-Suderwich. Sie können nicht mehr richtig hören, fragen nach, weil Sie nichts verstanden haben? Dann könnte das der Anlass für eine Hörhilfe sein. Zuvor sollte man seine Einschränkung mit dem Hausarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt abklären. Denn die meisten Krankenkassen zahlen auch für Hörhilfen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, bei medizinischer Notwendigkeit Hörhilfen zu zahlen.
- Es ist wichtig, mit dem HNO-Arzt oder der Hörgeräte-Akustikerin genau herauszufinden, welches Modell sich für Ihre Beeinträchtigung am besten eignet.
- Für Hörhilfen gelten Festbeträge. Sie sind Höchstpreise, bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für ein verordnetes Hilfsmittel übernehmen.
Das Problem der Schwerhörigkeit ist weit verbreitet. 19 Prozent der deutschen Bevölkerung sind nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. hörbeeinträchtigt. Mit Hörgeräten sollen Defizite im Hörvermögen ausgeglichen werden. Sie sollen Kommunikationseinschränkungen im täglichen Leben mildern oder beseitigen. Zum einen, indem Geräusche verstärkt werden. Darüber hinaus kann es bei Hörhilfen aber auch darum gehen:
- Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen zu verbessern
- räumliches Hören zu ermöglichen
- die Beeinträchtigung durch einen Tinnitus abzumildern.
Wer bezahlt was?
Grundsätzlich gilt: Verschreibt ein HNO-Arzt eine Hörhilfe, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Allerdings nur für das medizinisch notwendige Kassengerät. Wünschen Sie sich ein höherwertiges, optisch ansprechenderes und teureres Gerät, müssen Sie den Mehrpreis selbst zahlen. Ob das von der Krankenkasse bezahlte Grundmodell ausreicht, hängt von vielen, individuellen Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. Was für den einen noch ausreicht, ist für die andere völlig ungenügend.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel das erste Hörgerät bis zu einem Preis von circa 734 Euro, bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit auch bis zu circa 787 Euro. Für das zweite sind die Zahlungen geringer. Die konkrete Kostenübernahme unterscheidet sich dabei je nach Krankenkasse. Versicherte tragen bei einem Kassenmodell nur einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro pro Hörgerät, also maximal 20 Euro für 2 Hörgeräte.
Außerdem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Beratung und Anpassung des Geräts durch einen Hörgeräteakustiker. Und für Reparaturen: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten werden die Reparaturen in einem Zeitraum von 6 Jahren übernommen. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel einen finanziellen Zuschuss für ein höherwertiges Hörgerät, sie übernehmen die Kosten für Batterien oder eine Servicepauschale.
Tipp: Entscheiden Sie sich aus medizinischen Gründen gegen ein Kassengerät und für ein Gerät, das nicht aufzahlungsfrei ist, sollten Sie immer einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Hörgerät: Wann habe ich Anspruch auf Versorgung?
Als Schwerhörigkeit bezeichnet man eine Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht von einer geringfügigen Beeinträchtigung bis zu vollständigem Hörverlust. Schwerhörigkeit kann vorübergehend oder dauerhaft sein. In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung wird genau festgelegt, bei welchen Hörbeeinträchtigungen eine Versorgung mit einem Hörgerät in Frage kommt. Dazu muss durch den HNO-Arzt abgeklärt werden, ob auch medikamentöse oder operative Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen.
Wie läuft die Versorgung mit einer Hörhilfe ab?
Bei einer erstmaligen Verordnung muss der HNO-Arzt die Ursache des Hörverlustes und den Grad der Beeinträchtigung in Tests feststellen. Außerdem wird geprüft, ob der Patient in der Lage ist, das Gerät zu bedienen. Je nach Ergebnis der Anamnese und der Tests wird eine Hörhilfe verordnet. In der Regel gelten als Standardversorgung Luftleitungshörgeräte. Die gibt es als "Hinter-dem-Ohr-Geräte" oder "Im-Ohr-Geräte".
In medizinisch begründeten Fällen ist auch eine Versorgung mit anderen Gerätetypen möglich. Es empfiehlt sich daher, mit dem Facharzt zu besprechen, welche Hörhilfe in der konkreten Situation am besten für Sie geeignet ist.
Die Zufriedenheit mit einem Hörgerät wird maßgeblich von der Erstanpassung des Akustikers beeinflusst. Er muss das Hörgerät auf Grundlage der ärztlichen Verordnung auf das individuelle Hörverlustmuster anpassen. Diese Feinabstimmung erfolgt über mehrere Wochen nach dem Kauf des Hörgeräts. Im Anschluss erfolgt die Kontrolle durch den behandelnden Arzt. Hier wird getestet, ob die Verbesserung auch wirklich erreicht werden konnte, klärt die Verbraucherzentrale NRW auf.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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