Recklinghausen-Suderwich. Begegnet dir auch regelmäßig im Online-Handel: „Jetzt kaufen, später zahlen!“ – und am Monatsende kommt die große Rechnung? Ja? Dann lies bitte weiter!
Vor allem der Finanzdienstleister Klarna – und auch andere Bezahldienste – machen mit dem Angebot von kurzfristigen Wareneinkaufskrediten riesigen Umsatz. Offenbar finden besonders junge Kunden das cool und verschulden sich unversehens.
Der schwedische Finanzdienstleister bietet seinen Kunden an, Zahlungen bis zu 30 Tage später oder in bis zu 24 Monatsraten zu bezahlen und nennt das „Smoooth Shopping“. Die Nachfrage nach den kurzfristigen Krediten boomt. Laut einer Untersuchung der britischen Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat sich der Markt mehr als verdreifacht. Die Behörde stellte potentielle Risiken für Verbraucher fest. Auch die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin beobachtet inzwischen die Bezahl-App.
Die Verbraucherzentrale warnt: "Wird die Rechnung nicht pünktlich beglichen, dann drohen Mahn- und Inkassogebühren." Zahlst du über Klarna auf Rechnung, entstehen dabei Verpflichtungen gegenüber zwei Parteien: dem Online-Shop und Klarna. Bei Widerruf des Kaufs kann es so zu Missverständnissen kommen: Klarna könnte Geld für Artikel einfordern, die du bereits wieder zurückgeschickt hast. Um dem vorzubeugen, solltest du bei einem Widerruf des Kaufs sowohl mit dem Händler als auch mit dem Zahlungsdienst Kontakt aufnehmen, rät SBW-Finanzmann Wolfgang Wegener.
Bekommst du dennoch eine unberechtigte Zahlungsaufforderung, musst du zwar nicht bezahlen. Das Missverständnis aufzuklären kann aber mitunter sehr mühsam sein. Besonders kritisch wirkt sich dieses System bei Menschen aus, die einem Kaufverlangen nur schwer widerstehen können.
Kaufzwang zählt zu den Zwangsstörungen und sollte behandelt werden. Im Wikipedia-Beitrag zur Krankheit wird sogar Klarna in Verbindung mit der Pandemie dafür als ursächlich aufgeführt, dass Ratenkäufe den Kaufzwang fördern.
Wegener rät:
Kauf möglichst nicht auf Pump.
Wenn eine Anschaffung nicht unbedingt jetzt notwendig ist, versuche den Kaufpreis dafür Monat für Monat zusammenzusparen.
Wer von Sozialleistung leben muss, darf nicht vergessen, dass in dem monatlichen Zahlbetrag auch Anteile zur Wiederbeschaffung von Einrichtungsgegenständen berücksichtigt sind. Im Regelsatz von 449 € (ab 1. Januar 2022) stecken 8%, das sind 37 €, für Bekleidung/Schuhe und 6%, also ca. 27 €, für Haushaltsgeräte/Einrichtung.
Vorsorglich handelst du, wenn du für diese beiden Ausgabenpositionen monatlich Rücklagen von 60 bis 70 € schaffst, getrennt für jede der Positionen. Bei Bekleidung entsprechend mehr, wenn weitere Personen zum Haushalt gehören.
Und wenn du Verpflichtungen aus einem Ratenkauf dann doch mal nicht nachkommen kannst: Sprich mit dem Unternehmen, das Geld fordert, ob Ratenzahlung möglich ist. Achte aber darauf, dass die Raten nur so hoch sind, dass du sie dir neben deinen anderen Ausgaben wirklich leisten kannst.
Klappt das nicht, lass dir helfen! Unsere Fachleute wissen bei Geldproblemen weiter und unterstützen dich – kostenlos. Kontakt unter 02361 5823786 oder schuldnerberatung@nak-sbw.de.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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