Recklinghausen-Suderwich. Die professionelle Zahnreinigung ist Privatleistung. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene übernehmen auch die gesetzlichen Kassen.
Für Kinder und Heranwachsende
Vom 6. bis 18. Lebensjahr zahlt die Kasse halbjährliche Kontrolluntersuchungen und die Fissurenversiegelung der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen. Zusätzlich gibt es für Kindergartenkinder und für Schulkinder bis einschließlich elf Jahren die Gruppenprophylaxe. Hier üben die Kinder unter fachlicher Anleitung gemeinsam das richtige Zähneputzen, erhalten eine Ernährungsberatung und sollen zur richtigen häuslichen Mundhygiene motiviert werden.
Leistungen für Erwachsene
Die Kontrolluntersuchung hilft Krankheiten früh festzustellen und ggf. weitere Behandlungen einzuleiten. Der Zahnarzt untersucht alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge.
Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis). Beim Parodontale Screening-Index misst der Zahnarzt mit einer kleinen Spezial-Sonde punktuell im Ober- und Unterkiefer die Zahnfleischtaschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine Parodontitis behandelt werden muss.
Zusatzleistungen der Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich und sollte erfragt werden. (Wird ansonsten gerne von den Zahnärzten als Zusatzleistung angeboten und müsste selbst bezahlt werden.)
Nächste Woche wird die Serie fortgesetzt.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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