Recklinghausen-Suderwich. In der vergangenen Woche hat das SBW Hinweise zur Suche einer Beratungsstelle, zu Kontaktaufnahme, Wartezeit und zum ersten Beratungsgespräch in Sachen Schuldnerberatung gegeben. Die SBW-Berater Klaus Bühmann und Wolfgang Wegener führen im zweiten Teil dieses Thema fort.
Je früher Sie sich kümmern, desto besser können wir Ihnen helfen!
• Wohnraum sichern: Auch wenn der Vermieter bereits die Kündigung ausgesprochen hat, gibt es viele Möglichkeiten, den Verlust der Wohnung noch zu verhindern.
• Stromsperren vermeiden: Strom und Gas zu zahlen ist wichtiger, als "alte" Schulden zu tilgen.
• Ersatzfreiheitsstrafe verhindern: Sollten Sie wegen einer Straftat von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein, droht bei fehlender Klärung eine Inhaftierung. Wir informieren über Möglichkeiten, dies zu verhindern.
• Geld verfügbar machen: Mithilfe der entsprechenden Anträge (z.B. beim Gericht oder der Bank) unterstützen wir Sie, an das Geld zu kommen, dass Ihnen zusteht.
Haushalts- und Budgetplanung
Bei der Prüfung Ihrer monatlichen Einnahmen beraten wir Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben. Das sind zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Unsere Hinweise auf einzelne Ausgaben in Ihrem Haushaltsplan wollen Sie bitte nicht als Bevormundung auffassen, sondern als Möglichkeit nutzen, um mit uns über Ihre finanziellen und persönlichen Planungen zu sprechen. Sie selbst wissen, was Ihnen wichtig erscheint. Wir können Ihnen jedoch aus unabhängiger und objektiver Sicht bei der Einschätzung helfen, ob Sie sich diese und andere Ausgaben auf Dauer leisten können.
Wir bieten Orientierungshilfen und Sie selbst entscheiden dabei, wie Sie Ihre finanziellen Mittel verwenden und wie Sie Ihren Haushalt planen: Dazu können Sie ein ausführliches Haushaltsbuch führen, in das Sie jede einzelne Einnahme und Ausgabe eintragen. Oder Sie beschränken sich darauf, Ihre regelmäßigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten. Für den Erfolg einer Schuldnerberatung ist es aber unerlässlich, dass Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben überblicken und kennen.
Wussten Sie, dass sich häufig die Summe der Schulden reduzieren lässt? Eine unserer Aufgaben ist es zu prüfen, ob die berechneten Zinsen und Kosten richtig angegeben sind. Gerade Inkassounternehmen verlangen oft mehr, als ihnen zusteht. Teilweise sind Forderungen verjährt und können nicht mehr geltend gemacht werden. Manchmal wurden Zahlungen nicht korrekt verbucht. Zur Prüfung fordern wir bei allen Gläubigern aktuelle Forderungsaufstellungen an.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Niemals ungeprüfte Forderungen durch ein schriftliches Anerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung bestätigen! Über diesen Dreh versuchen Inkassofirmen unberechtigte Ansprüche doch noch vollstreckungsfest zu machen. Dann gibt es kein Zurück.
Schließlich gehen wir gemeinsam auf Suche nach „vergessenen“ Gläubigern. Dazu nehmen wir Einblick in das Schufa-Register.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk