Recklinghausen-Suderwich. Die Preise für eine Kfz-Versicherung weichen bei den Anbietern teilweise ganz erheblich ab. Das hat die Stiftung Warentest in ihrem Novemberheft „Finanztest“ im vergangenen Jahr anhand von verschiedenen Modellfällen aufgezeigt.
Sie hat dabei 68 Versicherer einbezogen. Im Heft von 12/2019 berichtet die Stiftung über Preisveränderungen mit Wirkung ab Januar 2020. Manche Versicherer heben ihre Preise erst nach dem 30. November an!
Besonders bei Fahranfängern können sich Preisunterschiede von bis zu 1.000 € jährlich ergeben. Bei Verträgen für „alte Hasen auf der Piste“ sind die Unterschiede zwar nicht so groß, liegen aber dennoch im Bereich von einigen hundert Euro.
Ausgangslage: Renterin, 70 Jahre alt, Wohnort Potsdam, Einfamilienhaus, neuer Opel Crossland X 1.2, 96 kW, Garage, SF-Klasse 35, Selbstbeteiligung in Vollkasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro. Nutzung privat. Der Vertrag war im vergangenen Jahr schadenfrei. 20 000 Kilometer pro Jahr. Inklusive Autoschutzbrief, 24 Monate Neuwerterstattung, Rabattschutz, Fahrerschutz. – der teuerste Anbieter: 945 €, der günstigste: 284 €.
Die Nase vorn hatten im oben genannten Test die Versicherer DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (www.da-direkt.de), Europa-go (www.europa-go.de) – besonders für Versicherte ab 40, Friday Autoversicherung (www.friday.de) – besonders für jüngere Fahrer, die HDI (www.hdi.de) und die HUK24 (www.huk24.de).
Eine Hilfe bei der Suche nach der günstigsten Versicherung können Vergleichsportale bieten, z.B. www.verivox.de oder www.check24. Die beiden zeigten laut einer Untersuchung von FINANZTIP die besten Suchergebnisse. Aber Vorsicht: die Vergleichsportale berücksichtigen nicht alle Angebote am Markt! Darum empfiehlt Wolfgang Wegener, der SBW-Fachmann in Sachen Finanzen, folgenden Weg: zunächst mit den persönlichen Daten jeweils das günstigste Angebot bei Verivox und check24 ermitteln. Damit hat man eine Richtlinie für die weiteren Abfragen bei anderen Anbietern, z.B. bei denen, die (siehe oben) „die Nase vorn“ hatten.
Eine Kfz-Versicherung kann man mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen vom 1.Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Will man ein günstigeres Versicherungsangebot nutzen, so muss man bis spätestens 30. November (Eingang beim Versicherer) kündigen. Bitte im Versicherungsvertrag oder der alten Rechnung prüfen, ob in Ihrem Fall eine abweichende Laufzeit vereinbart ist, z.B. vom 1. April bis 31.März eines Jahres. Dann gilt die Monatsfrist vor Ablauf entsprechend.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Verträgen, die nach dem 1. Oktober.2016 abgeschlossen wurden, geht das auch per eMail. Es reicht der Satz „Ich kündige meine Versicherung Nr. …. zum 31.12.2020 und bitte um schriftliche Bestätigung.“
Wolfgang Wegener vom SBW weist auf die hin und wieder zu beobachtende „Rückstufung“ nach Versichererwechsel hin. Deshalb: Vor Abschluss eines neuen Vertrages Brief oder eMail an den bisherigen Versicherer schreiben und klar formulieren: „Ich möchte evtl. den Versicherer wechseln. Bitte bestätigen Sie mir, welchen Schadensfreiheitsrabatt Sie einer neuen Versicherung nennen werden. Erst dann die neue, günstigere Versicherung abschließen und danach die alte kündigen."
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