Recklinghausen/Gelsenkirchen-Resse. Das neuapostolische Sozial- und Bildungswerk (SBW) aus Recklinghausen und die Gruppe NAK Handicapped Nordrhein-Westfalen laden ein zu einer gemeinsamen Veranstaltung: Am Donnerstag, 19. November 2015, dreht sich alles um das Behindertentestament. Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält.
Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung. Fachleute sind zu dieser Veranstaltung, die um 19 Uhr in der neuapostolischen Kirche in Gelsenkirchen-Resse-West beginnt, eingeladen. Francis van Lent ist Rechtsanwältin. Die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Betreuungsrechts ist der Juristin aus Herten ein großes persönliches Anliegen. Aufgrund eigener familiärer Erfahrung weiß sie, wie wichtig es ist, dass im Falle von Alter, Krankheit oder Behinderung eine umfassende und fachlich kompetente Beratung und Vertretung für die Betroffenen und Angehörigen erfolgt.
Der zweite Fachmann ist Andreas Hebestreit. Er ist ebenfalls Rechtsanwalt und Mitglied des Vorstandes im Sozial- und Bildungswerk (SBW). Im Anschluss an den Vortrag der beiden Experten findet eine Fragestunde statt.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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