Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung umfasst alle natürlichen Personen und alle juristischen Personen, die Mitglieder des Vereins sind.

Die juristischen Personen werden in der Mitgliederversammlung vertreten durch einen vertretungsberechtigten Vertreter.

Mindestens einmal jährlich wird der Vereinsvorstand zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Alle diesem Vereinsorgan zukommenden Funktionen sind in der Satzung detailliert nachzulesen.

Die erste Mitgliederversammlung hatte am Samstag, 27. Juni 2009, im Gemeinschaftszentrum der Neuapostolischen Kirche in Dortmund (GZD) stattgefunden. 49 Vereinsmitglieder nahmen persönlich teil, 17 waren durch Vollmachten stimmberechtigt vertreten. Zentrale Veranstaltungspunkte waren der Kassenbericht und der Rechenschaftsbericht des Vorstands.
 

Vereinsorgane

In Kürze

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins und tagt mindestens einmal jährlich.