Recklinghausen-Suderwich. Der Ökostromanbieter grüüün (Münch Energie GmbH & Co. KG) hat seinen Kunden angekündigt, die Belieferung von Privatkunden zum 31.10.2026 einzustellen. Wer bis dahin keinen neuen Anbieter hat, landet ab November in der Ersatz- oder Grundversorgung, und die ist meist deutlich teurer.
Was heißt das rechtlich?
Es kommt auf deinen Vertrag an. Viele Tarife haben eine feste Laufzeit, zum Beispiel 12 Monate. In dieser Zeit kann ein Anbieter normalerweise nicht einfach ordentlich kündigen. Für eine fristlose Kündigung braucht er einen wichtigen Grund. Wirtschaftliche Probleme oder politische Entwicklungen zählen nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht dazu, denn das ist das Risiko des Anbieters. Ist die Festlaufzeit abgelaufen, darf der Anbieter meist mit der vereinbarten Frist kündigen. Wichtig ist es hier, deine individuellen Vertragsunterlagen (Vertragsbestätigung, AGB’s) sorgfältig zu prüfen.
Auch eine lange Preisgarantie hilft nur begrenzt: Sie hält den Preis fest, garantiert aber nicht, dass überhaupt geliefert wird. Das könnte z.B. bei einer Insolvenz des Anbieters passieren. Ansonsten müssen Anbieter das Ende ihres Haushaltskundengeschäfts mindestens drei Monate vorher bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Deine Verträge bleiben von der Anzeige zunächst unberührt.
Ein ähnlicher Fall: Stromio
Ende 2021 kündigte der Anbieter Stromio seinen Kunden fristlos, weil die Einkaufspreise stark gestiegen waren. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 18.06.2026 (Az. 2 MK 1/22): Die fristlosen Kündigungen waren unwirksam. Kunden können Mehrkosten bei Lieferung durch einen Ersatz- bzw. Grundversorger als Schadensersatz beim ursprünglichen Vertragspartner geltend machen. Das Urteil ist seit 20.08.2026 rechtskräftig, lässt sich aber nicht automatisch auf jeden Fall übertragen. Hier solltest du gründlich prüfen.
Das solltest du jetzt tun
Diese drei Dinge solltest du auf jeden Fall erledigen:
Außerdem sinnvoll:
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 12.10.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Vertrag ist anders. Lass deinen Fall im Zweifel von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
(Quellen: Verbraucherzentrale NRW zum Widerruf · Bundesjustizamt · Bundesnetzagentur zur Lieferantenanzeige)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.