Recklinghausen-Suderwich. Wer günstige Produkte bei internationalen Online-Plattformen bestellt, muss sich ab Sommer 2026 auf Änderungen einstellen. Die Europäische Union hat beschlossen, künftig auch für kleine Pakete aus Drittstaaten eine Zollgebühr zu erheben. Damit reagiert sie auf den stark wachsenden Onlinehandel und möchte zugleich für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen.
(1) Ende der Zollbefreiung für Kleinsendungen
Bisher waren Waren, welche direkt aus Nicht-EU-Ländern an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU geschickt wurden und weniger als 150 Euro kosteten, von Zöllen befreit. Diese Regelung sollte ursprünglich den Zollbehörden Arbeit ersparen.
In den vergangenen Jahren hat sich der Onlinehandel jedoch rasant entwickelt. Immer mehr Menschen bestellen bei internationalen Plattformen wie Temu oder Shein. Allein im Jahr 2024 kamen rund 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen in der EU an – über 90 Prozent davon aus China. Die Folge: Für viele europäische Händler entstand ein Wettbewerbsnachteil.
(2) Neue Pauschalgebühr ab Juli
Ab 1. Juli 2026 wird daher eine Pauschalgebühr von 3 Euro pro Sendung eingeführt. Diese gilt für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro, die direkt aus Drittstaaten an Verbraucher in der EU verschickt werden.
Die Gebühr kann sich erhöhen, wenn ein Paket verschiedene Produktarten enthält. Enthält eine Bestellung beispielsweise mehrere unterschiedliche Warenkategorien z.B. verschiedene Textilarten, so kann die Abgabe für jede Kategorie einzeln berechnet werden. Diese Regelung ist zunächst als Übergangslösung bis etwa Mitte 2028 geplant.
(3) Neue digitale Zollplattform geplant
Langfristig plant die EU eine umfassendere Reform des Zollsystems. Ab 2028 soll eine zentrale europäische Zolldatenplattform eingeführt werden. Sie soll den Zollbehörden einen besseren Überblick über Warenströme geben und künftig reguläre Zollsätze anwenden – unabhängig vom Warenwert.
Ziel der Reform ist es,
(4) Mögliche weitere Gebühren
Zusätzlich wird auf europäischer Ebene noch über eine Bearbeitungsgebühr für Pakete im Onlinehandel diskutiert. Sie soll die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die enorme Zahl an Sendungen entstehen.
(5) Auswirkungen für Verbraucher
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die neue Regelung vor allem eines: Viele bisher sehr günstige Online-Schnäppchen könnten künftig etwas teurer werden. Gleichzeitig sollen europäische Händler besser geschützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handel geschaffen werden.
Die EU sieht diese Maßnahmen deshalb als wichtigen Schritt, um den rasant wachsenden internationalen Onlinehandel künftig besser zu regulieren.
(Quellen: heise.de https://t1p.de/f2umv und ec.europa.eu https://t1p.de/l615s)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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