Recklinghausen-Suderwich. Das neue Jahr ist angebrochen und unsere, für den Sommer geplante SBW-"Auszeit" im Vogelsbergdorf in der Vulkanregion rund um das beschauliche Städtchen Herbstein, ist näher gerückt, auch wenn der Sommer sich gerade noch weit entfernt anfühlt. Und somit startet auch in Kürze der Anmelde-Count-Down.
Deshalb möchten wir euch in diesem Artikel mit den Bewerbungsmodalitäten bekannt machen und erklären, wer überhaupt teilnahmeberechtigt ist.
Wann findet die Auszeit statt?
Am Freitag, 17. Juli, beginnt die Sommerauszeit und endet eine Woche später, am Freitag, 24. Juli 2026, nach dem Frühstück. Die Unterbringung erfolgt in Bungalows, die Teil des Kolping-Feriendorfs Herbstein sind.
Wie kann ich mich anmelden?
Eine Mail, ein Anruf reicht zunächst. Bis zum Anmeldeschluss am 7. April müssen jedoch eine schriftliche Anmeldung und entsprechende Einkommensnachweise (z.B. Leistungsbescheid oder Gehaltsabrechnung) vorliegen. Das Formular befindet sich im Downloadbereich auf unserer Webseite (http://nak-sbw.de.)
Wie teuer ist die Teilnahme?
40 Euro beträgt der Eigenanteil pro Erwachsene bei Unterbringung im Mehrbettzimmer. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr beträgt der Eigenanteil 20 Euro. Die Unterbringung im Einzelzimmer kostet pauschal 70 Euro zusätzlich. Mit der Zahlung des Eigenanteils wird die Anmeldung verbindlich. Den Eigenanteil für Kinder können Empfänger von staatlichen Transferleistung (Grundsicherungsgeld / Kinderzuschlag) im Vorfeld bei der zuständigen Behörde beantragen. Im Normalfall erfolgt die Direktüberweisung durch die Behörde an uns (siehe Bildungs- und Teilhabepaket).
Damit sind die Aufwendungen für Vollpension, Reise und Eintrittsgelder abgegolten.
Wer kann an der Auszeit teilnehmen?
Die Veranstaltung richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit Kindern, sowie an Singles und Senioren mit geringem Einkommen*, bzw. Bezieher von staatlichen Transferleistungen (Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung etc.).
* Bemessungsgrundlage für das Einkommen ist die staatliche festgelegte Pfändungsfreigrenze (aktuell 1.555 Euro für eine Person). Die Anpassung der Pfändungsfreigrenze erfolgt immer zum 1. Juli des laufenden Jahres. Siehe auch anhängende Tabellen für Haushalte mit mehreren Personen in der Fotogalerie).
Was ist bei Bezug von Grundsicherungsgeld zu beachten?
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten. Nach schriftlicher Anmeldung versendet das SBW ein Bestätigungsschreiben, welches zur Vorlage bei dem zuständigen Leistungsträger (JobCenter) dient. Der/die zuständige Sachbearbeiter:in erteilt die Freigabe, denn für den Zeitraum ist eine Abmeldung (Ortsabwesenheit) erforderlich. Danach ist der Eigenanteil zu überweisen und es erfolgt die verbindliche Reservierung.
Das SBW hofft, dass wir Fragen ausreichend klären konnten und ihr Lust auf das Vogelsbergdorf habt. Sollten noch Fragen vorhanden sein, reicht ein Telefonat unter 02361 - 58 23 786) oder eine E-Mail an info@nak-sbw.de.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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