Recklinghausen-Suderwich. Unser Redaktionsmitglied Werner Langen bietet von heute an einen Einstieg in ein letztlich komplexes, für die Zukunft jedoch sehr bedeutendes Thema: künstliche Intelligenz (KI).
Mit dem Begriff „KI“ (KI; engl. Artifical Intelligence = AI) bezeichnet man die Fähigkeit einer Maschine (einer Software), menschliche Fähigkeiten, wie beispielsweise Lernen, logisches Denken, Planung und sogar Kreativität nachzuahmen. Durch die Integration in technische Systeme „lernt“ die Software, Teile ihrer Umwelt wahrzunehmen und mit dem Wahrgenommenen umzugehen – mit der Absicht, ein bestimmtes Ziel zu erreichen und Probleme zu lösen.
Dazu verarbeitet die Software bereits programmierte Daten, aber auch von ihr ermittelte Informationen, die über Sensoren ( z.B. Kameras, Mikrofone, Licht-, Wärme-, Feuchtigkeitssensoren) aus der Umwelt aufgenommen werden. Diese werden von der KI gesammelt, abgeglichen und verarbeitet, um darauf entsprechend zu reagieren und ihre Handlungen an die (durch die Sensorik) gewonnenen Gegebenheiten anpassen. Dabei werden Folgen aus vorherigen Aktionen analysiert. Dies ermöglicht mit KI gesteuerten Systemen ein weitgehend eigenständiges, ein autonomes Agieren.
Die derzeit eingesetzten KI-Systeme werden in zwei Kategorien eingeteilt:
(1) Die eingebettete KI
Darunter versteht man Roboter, selbstfahrende Fahrzeuge, autonome Drohnen, aber auch vernetzte Haushaltsgeräte (z.B. Saug- oder Mähroboter) und Maschinen.
(2) Software-KI
Dies bezeichnet die Verwendung in Internet-Suchmaschinen, Bildbearbeitungs- und Bildanalysesoftware, Gesichts-, Sprach- und Kennzeichenerkennungssystemen, virtuelle Assistenten, Übersetzungs- und Sprachwiedergabesysteme.
Die Anfänge der KI wurden bereits 1956 in einer Konferenz durch den Informatiker John McCarthy gelegt. Die Umsetzung damaliger Ideen scheiterte jedoch immer wieder an der Ermangelung leistungsfähiger Computersysteme. Erst durch die heute erreichten Rechen-, also Prozessorleistungen können die anspruchsvollen Algorithmen (Anleitungen für Computer) teilweise sogar auf Homecomputern störungsfrei abgearbeitet werden. Bei besonders aufwändigen Algorithmen ist es jedoch immer noch unumgänglich, dass die Aufgaben ausschließlich in einem zusammengeschalteten Computerverbund zu bewältigen sind.
Ein Beispiel hierfür ist die Bild- (Foto-) Bearbeitung. Heute haben nahezu alle privat verwendeten Fotobearbeitungsprogramme KI-Komponenten, die völlig autark auf dem privaten Computer die Bearbeitung vereinfachen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch die Möglichkeit aus einem einfachen (auch alten) Foto mittels KI eine kleine, zur Situation passende, Videosequenz erstellen zu lassen. Diese Aufgabe ist allerdings derart anspruchsvoll, dass es notwendig ist, die zu bearbeitende Aufnahme über das Internet zu einem Anbieter zu senden, der über die entsprechende Rechenleistung verfügt. Das Ergebnis wird dann auf gleichem Weg zurückgeschickt und ist nicht nur hochwertig und beeindruckend, sondern bislang auch nicht gerade preiswert.
Mit der weiter steigenden Leistungsfähigkeit der Computersysteme werden im Laufe der Zeit immer mehr KI-gestützte Anwendungen in Geräte und Systeme integriert.
Wenn KI nicht ordnungsgemäß verwendet wird, könnte sie z.B. bei Kreditvergaben oder Jobeinstellungen zu Entscheidungen führen, die durch Geschlecht, Alter oder ethnische Zugehörigkeit nachteilig beeinflusst werden.
Im medizinischen Bereich, z.B. in der Steuerung implantierter Geräte, für die Privatsphäre im Bereich des Online-Trackings (Verfolgung von Personen und Sachen mittels GPS), der Gesichtserkennung und des Profilings (Erstellung des Gesamtbildes einer Persönlichkeit), um nur einige Bereiche von Vielen zu nennen, ist besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit unabdingbar.
Im Erkennen dieser Gefahren wurde dem im „Gesetz über künstliche Intelligenz“, dem AI-Act (Englisch für "Artificial Intelligence Act"), durch die Europäische Kommission Rechnung getragen. Eine weltweit gültige Reglementierung der KI-Anwendung gibt es bisher nicht. Insbesondere für Anwendungen, die in den USA gehostet (auf Rechnern verwaltet) werden, ist damit auch nicht so bald zu rechnen. Mit ein Grund, warum die EU mittelfristig ohne US-Software autonom werden möchte.
(Quellen: Europäische Commission, BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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