Recklinghausen-Suderwich. Herzlichen Dank allen, die sich die Zeit genommen haben und an der Mitgliederbefragung zur geplanten Satzungsänderung mitgewirkt haben, so die übereinstimmende Meinung von SBW-Vorstand und Geschäftsstelle.
Nachfolgend das Ergebnis:
1. – Änderung § 7 Absatz 13
2. – Änderung § 7 Absatz 14
3. – Änderung § 8 Absatz 3
4. – Änderung § 14 der Satzung
Dank der regen Beteiligung lässt sich nach Auskunft von Geschäftsstellenleiter Klaus Bühmann ein klares Ergebnis verzeichnen: „Dieses gemeinsame Engagement ist die Basis dafür, dass wir weiterhin als gemeinnütziger Verein unsere Arbeit im Sinne aller Mitglieder gestalten können.“
Nun kann die Satzungsänderung erfolgen. Aufgrund der vorliegenden Stimmzettel wird ein Protokoll gefertigt. Der Notar stellt den Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung und übergibt neben seiner Niederschrift den Komplett-Text der nun gültigen Satzung.Anschließend erfolgt die Eintragung ins Vereinsregister, eine Abteilung beim Amtsgericht in Recklinghausen.
Zum Schluss erfolgt die Information an das Finanzamt mit der Bitte um Entscheidung zur Gemeinnützigkeit.
Diese außerordentliche Stimmabgabe der Vereinsmitglieder war erforderlich und konnte bis zur nächsten Mitgliederversammlung im nächsten Jahr nicht warten.
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